Im August 2015 hatte die Polizei im Keller eines Hauses in Staad SG ein totes Mädchen entdeckt. Die Leiche lag verpackt in einem Koffer. In der Verhandlung vom vergangenen Freitag vor Kantonsgericht St.Gallen ging es um die Frage, ob die Eltern – eine 37-jährige Deutsche und ihr 57-jähriger Partner – für den Tod des Kindes verantwortlich gemacht werden konnten.
Kantonsgericht spricht Eltern von totem Mädchen frei
30 und 21 Monate Freiheitsstrafe
Nun kam das Kantonsgericht St.Gallen zum Entschluss, dass die Eltern nicht Schuld am Tod des Kindes sind. Es verurteilte sie jedoch wegen Verletzung der Fürsorgepflicht und weiterer Delikte zu Freiheitsstrafen 30 und 21 Monaten. Bei der Frau werden teilbedingt 12 der 30 Monate vollzogen, die Freiheitsstrafe gegen den Mann wurde bedingt ausgesprochen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
Mädchen wurde «wie Abfall behandelt»
Das Kreisgericht Rorschach hatte die Eltern Ende 2018 wegen fahrlässiger Tötung zu Freiheitsstrafe von sechs und fünf Jahren verurteilt. Die Anklage hatte den Beschuldigten vorgeworfen, sie hätten ihre Tochter wegen ihrer Drogensucht so sehr vernachlässigt, dass sie starb. Es sei danach «wie Abfall» behandelt worden. Die Staatsanwaltschaft hatte eine Verurteilung wegen vorsätzlicher Tötung gefordert.
Die Verteidigung hatte für beide Angeklagten auf Freispruch plädiert. Die Anwältin der Mutter hatte erklärte, es gebe in diesem Fall keine Geständnisse. Deshalb handle es sich um einen Indizienprozess. Beim Kind sei keine Todesursache mehr feststellbar gewesen. Vermuten lasse sich ein Atemstillstand oder ein plötzlicher Kindstod.
Dieses Urteil hob das Kantonsgericht mit seinem Berufungsentscheid jetzt auf. Die Annahme, die Eltern hätten ihr Kind im Sommer 2015 allein gelassen, so dass es an Hitze starb, sei nicht haltbar. Der Todeszeitpunkt und die Todesursache seien nicht klar, stellte das Gericht fest.