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Stadt St.Gallen
27.01.2021
27.01.2021 14:03 Uhr

61 neue Wohnungen im Stocken

Der «Stockenplatz» wird einen ganz neuen Charakter erhalten (Visualisierung: Carlos Martinez Architekten AG)
Der «Stockenplatz» wird einen ganz neuen Charakter erhalten (Visualisierung: Carlos Martinez Architekten AG) Bild: Carlos Martinez Architekten AG
Die Amriswiler Thoma Immobilien Treuhand AG will zusammen mit der Bernecker Carlos Martinez Architekten AG bei der ehemaligen Brauerei sechs Mehrfamilienhäuser bauen.

Wie aus den Bauplänen hervorgehe, sollen entlang der Kräzernstrasse drei Häuser entstehen, berichtet das «St.Galler Tagblatt». Dafür muss das Mehrfamilienhaus Nr. 18 abgebrochen werden. Zwei Neubauten sind hinter dem ehemaligen Gasthaus Stocken geplant, eines an der Sittertalstrasse neben der ehemaligen Brauerei. Diese wird, ebenso wie das Gasthaus, vom Projekt nicht tangiert. Beide sollen weiterhin gewerblich genutzt werden. Im Zuge der Neubebauung wird aber das längliche Gebäude zwischen Brauerei und Restaurant abgerissen.

Modell von Carlos Martinez Architekten AG Bild: Carlos Martinez Architekten AG

Insgesamt sind 61 Etagenwohnungen für Familien, Paare und Alleinstehende geplant, wie es gemäss «Tagblatt» im städtischen Planungsbericht zum Sondernutzungsplan Stocken heisst. Davon werden 32 Miet- und 29 Eigentumswohnungen sein. Die Grössen variieren von 2,5 bis 5,5 Zimmer, der Mietzins soll sich kalt zwischen 1185 und 2170 Franken bewegen. Eine EGTW werde zwischen 385'000 und 885'000 Franken kosten, eine Attika rund 1'265'000 Franken. Die Wohnungen werden durch Erdwärmesonden und Photovoltaik mit Wärme und Strom versorgt.

So sollen die drei Häuser an der Kräzernstrasse aussehen (Visualisierung: Carlos Martinez Architekten AG) Bild: Carlos Martinez Architekten AG

Vorbehältlich von Einsprachen sieht der Zeitplan vor, 2022 mit dem Bau zu starten. Erste Mieter und Käufer könnten dann im Frühling 2024 einziehen.

Brauerei und Gasthaus sind schützenswert

Momentan ist zwar nur das Gasthaus im «Inventar schützenswerter Bauten» der Stadt St.Gallen aufgeführt, zusätzlich besteht aber eine Schutzvereinbarung, die den grundeigentümerverbindlichen Schutz regelt. Das Brauereigebäude war im alten Inventar als Objekt der Kategorie 3 enthalten und wurde dann im Zuge der Neuinventarisierung als erhaltenswert eingestuft, aber am Ende nicht ins Inventar aufgenommen (wie zahlreiche andere Objekte der Kategorie 3 auch).

Im Rahmen des Sondernutzungsplans wird nun auch das Brauereigebäude geschützt, es ist im Plan unter den Festlegungen als «Schutzobjekt zu erhalten» aufgeführt. «Dies nicht zuletzt deshalb, weil wir uns hier gemäss Bundesinventar der schützenswerten Ortsbilder der Schweiz ISOS in einem Gebiet mit Erhaltungsziel A befinden. In diesen Gebieten ist die für das Ortsbild wesentliche Substanz zu erhalten. Das ISOS ist bei sämtlichen raumrelevanten Tätigkeiten angemessen zu berücksichtigen, also auch in der Sondernutzungsplanung», sagt Matthias Fischer von der Denkmalpflege Stadt St.Gallen zu stgallen24.

«Wir sind der Ansicht, dass damit, also mit dem Schutz von Gasthaus und Brauerei, ein gutes Gleichgewicht zwischen schützenswerter Altbausubstanz und zeitgemässen Neubauten entstehen kann und die Interessen von Ortsbildschutz und Verdichtung gleichermassen berücksichtigt werden», so Fischer weiter.

 

stgallen24/stz.
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