Rheintal24: «Das öffentliche Tragen religiöser Zeichen gehört zur Religionsfreiheit und ist insofern geschützt», schreibt die katholische Bischofskonferenz. Glauben Sie, dass Burka und Niqab ein schützenswertes religiöses Zeichen sein kann?
Mike Egger: Definitiv sollte ein Zeichen der Unterdrückung und Blossstellung nicht geschützt werden. Burka und Niqab werden heute ausschliesslich in ultrakonservativen Kreisen des Islams propagiert und dienen der vollständigen Verschleierung weiblicher Körper. Radikale Muslime schreiben heutzutage ihren Mädchen in der Regel vor, den Ganzkörperschleier ab der Pubertät zu tragen. Im Diskurs darüber führen einige Gegner immer wieder ins Feld, ein Verbot der Gesichtsverhüllung verstosse gegen die Religionsfreiheit. Das ist in verschiedener Hinsicht nichtzutreffend. Im Koran findet man keine explizite Aufforderung, dass Frauen ihren Körper verhüllen sollen. Nur in einzelnen von tausenden Suren ist die Rede davon, sich zum eigenen Schutz «züchtig zu kleiden», bescheiden zu sein und keine begehrlichen Blicke von Männern auf sich zu ziehen
Die Jungen Grünen des Kantons St.Gallen argumentieren, dass das Verbot ineffizient sei: «Die Polizei muss bei jeder Vermummung feststellen, ob sie den öffentlichen, religiösen oder gesellschaftlichen Frieden verletzt oder gefährdet. Das ist eine unverhältnismässige Bindung von Ressourcen der ohnehin ausgelasteten Polizei.» Zeigt nicht gerade das St.Galler Burkaverbot die Effizienz der Vorschrift (keine einzige Anzeige in zwei Jahren) und die äusserst niedrige Belastung der Polizei durch diese Vorschrift?
Mike Egger: Es ist doch keine unverhältnismässige Bindung der Polizeiressourcen, wenn man der Polizei mehr Handlungsspielraum gibt. Es gilt zwingend zu beachten, dass sich das kantonale sowie nationale Verhüllungsverbot auch gegen Chaoten und Vandalen richtet auch dort ist die komplette Verhüllung neu untersagt.
Inwieweit stimmt Ihrer Ansicht nach das Argument der Initiativgegner, dass ein Burka- und Niqabverbot Polizeikontrollen bei einheimischen Bräuchen wie Fasnacht oder Samichlaus notwendig machen würde. Handelt es sich bei Ihrer Initiative um ein komplettes Vermummungs- oder Gesichtsbedeckungsverbot?
Mike Egger: Dieses Argument ist absolut inakzeptabel und grenzt an Irreführung der Stimmbevölkerung. Ein Blick auf den Initiativtext genügt, um dieses Argument aufzuheben. Der Artikel 10a, Verbot der Verhüllung des eigenen Gesichtes Absatz 3 sieht folgendes vor: «Das Gesetz sieht Ausnahmen vor. Diese umfassen ausschliesslich Gründe der Gesundheit, der Sicherheit, der klimatischen Bedingungen und des einheimischen Brauchtums.»
Herr Nationalrat Egger, wir bedanken uns für das Gespräch.
Herzlichen Dank für die das spannende Interview!