Politische und gesellschaftliche Partizipation
Der Bevölkerungsvorstoss ersetzt die beiden bisherigen Mitwirkungsmöglichkeiten des Migrantinnen/Migranten-Vorstosses sowie des Jungendvorstosses.
Unabhängig von der Nationalität können bereits 15 Bewohnerinnen und Bewohner der Stadt St.Gallen ab 13 Jahren mit einem Bevölkerungsvorstoss einen Sachverhalt des städtischen Lebens zur Sprache bringen und einen Lösungsvorschlag an die Stadt einreichen. Die Bevölkerungsdienste prüfen, ob die aufgeführten Personen in St.Gallen wohnen und das 13. Altersjahr zurückgelegt haben. Wenn dem so ist, leitet die Stadtkanzlei den Vorstoss, je nach Thema und Sachgebiet, an die fachlich zuständige parlamentarische Kommission weiter. Gleichzeitig informiert sie den Stadtrat über den eingereichten Vorstoss.
Die zuständige Kommission hört eine Delegation der Unterzeichnenden in der Regel persönlich an. Die Kommission entscheidet anschliessend, ob sie das Anliegen als parlamentarischen Vorstoss an das Stadtparlament einreicht. Kommt das Anliegen ins Stadtparlament St.Gallen, kann dort darüber diskutiert werden. In jedem Fall bekommen die Vorstösser und Vorstösserinnen Bescheid, wie die Kommission oder auch das Stadtparlament sich entschieden haben und was weiter passiert.
Projektpartizipation
Bei der Projektpartizipation zeigt sich aufgrund verschiedener erfolgreich durchgeführter Partizipationsprojekte, dass in der Stadt St.Gallen Projektpartizipation heute als verankert bezeichnet werden darf und gelebt wird. Vor diesem Hintergrund musste die Projektpartizipation nicht umfassender respektive formeller geregelt werden.
Mit der digitalen Partizipationsplattform ist eine niederschwellige, direkte Interaktion zwischen Bevölkerung, Politik und Stadtverwaltung möglich.