Vorerst prüft sie im ganzen Kantonsgebiet Varianten für Kompetenzzentren in der Berufsbildung und erstattet dem Kantonsrat dazu Bericht. Damit trägt sie einem Vorstoss Rechnung, den der Kantonsrat im Dezember 2020 gutgeheissen hat. Das Parlament soll zum Bericht in der Februarsession 2022 die vorberatende Kommission bestellen können.
Opposition aus der Region St.Gallen-Rorschach
Die Regierung wartet mit der Umsetzung ihres Entscheids vom 20. Oktober 2020, der den Umzug des BZGS (Berufsfachschule für Gesundheitsberufe) von St.Gallen nach Rorschach und die Verlagerung der bisher in Rorschach beschulten Berufe auf andere Standorte vorsieht, zu. Mit diesem Entscheid hätten vorzeitig die Weichen für die bessere Auslastung der Berufsfachschulen im Kanton gestellt und zugleich der Berufsfachschulstandort Rorschach gesichert werden können. Gemäss dem neuen Projektauftrag soll diese Rochade nun als eine von mehreren Varianten geprüft werden.
Gegen den Umzug des BZGS nach Rorschach und die Verlagerung der Berufe des BZR (Berufs- und Weiterbildungszentrum Rorschach-Rheintal) auf andere Schulstandorte hat sich Opposition aus der Region St.Gallen-Rorschach formiert. Entsprechend hat der Kantonsrat in der Novembersession 2020 einen Vorstoss für dringlich erklärt und gutgeheissen. Die Regierung nimmt den Vorstoss als regionalpolitisches Signal entgegen und trägt ihm Rechnung. Im Vordergrund steht nun die Prüfung aller Schulstandorte im Kanton auf ihre Eignung für Kompetenzzentren für Berufsfelder. Die Rochade BZGS-BZR wird dabei als eine von mehreren Varianten analysiert.
Auch Gesetzesanpassung prüfen
Die Motion des Kantonsrates aus der Novembersession 2020 richtet sich erkenntlich gegen die vorgezogene Rochade BZGS-BZR. Ihre proaktive Stossrichtung ist dagegen nicht klar. Da die Motion gemäss Geschäftsreglement des Kantonsrates eine Gesetzesvorlage verlangt, soll in der weiteren Projektarbeit auch geprüft werden, ob die Standorte von Berufsfachschulen im Einführungsgesetz zur Bundesgesetzgebung über die Berufsbildung verankert werden sollen. Würde dem zugestimmt, könnte dem Kantonsrat ein entsprechender Vorschlag zusammen mit dem Postulatsbericht 43.19.03 unterbreitet werden.
Vernehmlassung im Herbst 2021, Bericht auf Februar 2022
Flankierend zur Umsetzung des Umzugs des BZGS und der Neuorientierung der Berufe des BZR waren intensive Kontakte mit den Anspruchsgruppen vorgesehen und angekündigt. In der nun angepassten Projektarbeit wird das Stakeholder-Management ganzheitlich ausgerichtet. Im August 2021 führt die Regierung zur Entwurfsfassung des Postulatsberichtes eine Null-Lesung durch. Anschliessend ist eine Vernehmlassung, allenfalls mit Anhörungen, geplant. Der fertige Bericht wird dem Kantonsrat auf die Februarsession 2022 zugeleitet.