Die Pflicht, Steuern zu zahlen, gibt es schon seit Jahrhunderten. Ebenso lange gibt es wohl auch das Phänomen der Steuerhinterziehung. Diese lässt sich auch in St.Gallen feststellen. Hier sind erste Gesetze gegen Steuerhinterziehung seit dem Mittelalter überliefert. Steuersünder wurden besonders in Krisenzeiten, beispielsweise während des Dreissigjährigen Krieges (1618-1648), gebüsst.
Steuerhinterziehung – kein neues Phänomen
Diese Häufung entstand wohl nicht, weil zu jener Zeit mehr Bürger Vermögen hinterzogen als sonst, sondern weil die städtische Steuerbehörde genauer hinsah. In Zeiten, in denen sich die Stadt vor zusätzlichen Kosten und leeren Kassen fürchtete, wurden nicht nur Sondersteuern erhoben, es wurde auch vermehrt nach versteckten Vermögenswerten gesucht. So wurde beispielsweise Heinrich Locher mit einer Busse von 2200 Gulden belegt, Jakob Rheiners Erben wurden mit 500 Gulden gebüsst und Hans Wetters Erben mit 3000 Gulden bestraft.
Ähnlich wie wir heute verpflichtet sind, sämtliche Vermögenswerte wahrheitsgemäss dem Steueramt anzugeben, beruhte auch früher die Steuererhebung auf Selbstdeklaration. Zur Vorbereitung davon schritt ein Mitarbeiter der Stadt sämtliche Gassen ab und notierte von jedem Haus die Haushaltsvorstände und deren Vermögenswerte.
Danach verfasste der Steuermeister anhand seiner Notizen eine heute noch überlieferte Reinschrift, die Steuerbücher. Jeweils im September sass er dann während etwa einer Woche ausser sonntags jeweils von sechs Uhr morgens an im Rathaus und erwartete die Bürgerinnen und Bürger, welche zu ihm kommen und ihm unter Eid ihre Steuern aushändigen mussten.