Gegen die Wahlen der Oberstufenschulgemeinde Grünau vom 27. September 2020 sind beim Rechtsdienst des Departements des Innern des Kantons St.Gallen während der 14-tägigen Frist keine Beschwerden eingegangen. Bei Wahlen und Abstimmungen der Gemeinden stellt der Rat nach unbenütztem Ablauf der Beschwerdefrist oder rechtskräftiger Erledigung von Beschwerden das endgültige Ergebnis fest (Art. 111 Abs. 2 Gesetz über Wahlen und Abstimmungen; sGS 125.3).
Somit sind die Wahlresultate vom 27. September 2020 bezüglich der Gesamterneuerungswahl der Mitglieder des Schulparlaments, des Schulrats sowie des Schulratspräsidiums rechtskräftig.