Mit der Motion «Totalrevision Gesundheitsgesetz – ein neues, zeitgemässes Gesundheitsgesetz für unseren Kanton» (42.21.20) hat Die Mitte die nun vorliegende Totalrevision des Gesundheitsgesetzes im Jahr 2021 angestossen. Der indessen präsentierte Gesetzesentwurf entspricht den damaligen Forderungen der Partei und ist insgesamt hervorragend umgesetzt. Es ist gelungen, wichtige und richtige Schwerpunkte zu setzen.
Thomas Warzinek, Kantonsrat und Leiter der Fachgruppe Gesundheit der Mitte-EVP-Fraktion, zeigt sich entsprechend zufrieden:
«Die Totalrevision des Gesundheitsgesetzes ist ein überaus gelungenes Paket! Es behandelt alle Bereiche der Medizin auf moderne Weise und bildet eine optimale Grundlage für eine zukunftsgerichtete Medizin im Kanton St.Gallen.»
Aus Sicht der Mitte gelingt es mit der Totalrevision, viele komplexe Themen rund um eine qualitativ hochstehende Gesundheitsversorgung der Bevölkerung in einem modernen und zukunftsgerichteten Gesetz zusammenzufassen. Das totalrevidierte Gesetz führt zudem nicht automatisch zu einem Anstieg der Kosten, sondern schafft vielerorts eine Basis, um Kosten bei gleichbleibender Qualität zu senken.
Impfpflicht: Aus Sicht der Mitte nicht zielführend
In der öffentlichen Debatte der letzten Tage stand nahezu ausschliesslich die Impfpflicht im Fokus. Beim entsprechenden Artikel 18 handelt es sich jedoch weder um einen Schwerpunkt des Gesetzes noch um eine fundamentale Neuerung, die schweizweit einzigartig wäre. Viele Kantone kennen ein Impfobligatorium, wie es das Epidemiengesetz des Bundes vorsieht, und können in diesem Zusammenhang auch Strafen verhängen.
Dabei bleibt stets klar: In der Schweiz gilt das Recht auf körperliche Unversehrtheit. Eine Impfung ohne Zustimmung ist ausgeschlossen. Auch aus Sicht der Mitte ist dieses Grundrecht richtig und unantastbar.
Gleichzeitig hält Die Mitte in ihrer Vernehmlassung fest, dass es unwahrscheinlich ist, mit einer lokal oder kantonal beschränkten Impfpflicht einen Schaden für die Volksgesundheit abwenden zu können. Die Mobilität innerhalb und rund um den Kanton St.Gallen ist dafür schlicht zu gross. Aus diesen Gründen kann der Artikel 18 inklusive der damit verbundenen Strafbestimmung aus Sicht der Mitte ohne Schaden gestrichen werden.