Erstmals können Privatpersonen im Kanton St.Gallen ihre Steuererklärung mit der neuen Online-Lösung E-Tax SG ausfüllen. Die über 20 Jahre alte Download-Deklarationslösung wird damit abgelöst. Die neue Anwendung erlaubt den Zugriff von verschiedenen Geräten wie Computer, Laptop, Tablet oder Smartphone. Die Daten werden zentral gespeichert und nicht mehr lokal auf dem jeweiligen Gerät abgelegt.
Zugriff über E-Login mit AGOV
Der Zugang zu E-Tax SG erfolgt über das sogenannte E-Login. Dabei handelt es sich um einen Service des Kantons St.Gallen und der St.Galler Gemeinden, der das Behördenlogin AGOV der Bundesverwaltung nutzen. Dieses Login ist erprobt und kann künftig auch für weitere elektronische Behördenleistungen verwendet werden.
Einfache Registrierung ohne Passwort
Um die Online-Steuererklärung E-Tax SG nutzen zu können, ist die einmalige Einrichtung eines AGOV-Kontos erforderlich. Dabei wird anstelle eines klassischen Passworts ein zweiter Faktor eingesetzt, ähnlich wie beim Onlinebanking.
Für die Anmeldung wird die Smartphone-App «AGOV access» verwendet. Nach Abschluss der Registrierung steht den Steuerpflichtigen das E-Login zur Verfügung. Die Anmeldung erfolgt anschliessend über einen QR-Code mit der «AGOV access» App.
Umfassende Unterstützung und Beratung
Für Fragen rund um das E-Login mit AGOV steht der E-Gov-Support der Staatskanzlei zur Verfügung (schalter-e.sg.ch/support). Unterstützung zur Online-Steuererklärung E-Tax SG wird zudem auf steuern.sg.ch/etaxnp angeboten.
Dort finden sich unter anderem Erklärvideos sowie Kontaktdaten für telefonische und schriftliche Auskünfte. Zusätzlich besteht die Möglichkeit, sich bei Fragen zum Ausfüllen der Steuererklärung über einen Live-Chat direkt mit Steuerfachleuten des Kantons und der Gemeinden auszutauschen.
Der E-Gov-Support sowie der Live-Chat stehen ab sofort werktags bis Mitte April von Montag bis Freitag jeweils von 8 bis 21 Uhr zur Verfügung. Zusätzlich werden die Dienste ab Mitte Februar bis Ende März auch am Samstag und Sonntag von 13 bis 19 Uhr angeboten.
Teil der digitalen E-Government-Strategie
Das E-Login ist Bestandteil des Programms «Strategische E-Government Basisservices» (STREBAS) von Kanton und Gemeinden. STREBAS umfasst zentrale digitale Dienstleistungen wie E-Payment, E-Signatur sowie den Schalter E. Ziel des Programms ist es, Behördendienste für Bevölkerung, Wirtschaft und Verwaltung effizienter und benutzerfreundlicher zu gestalten.
Rechtliche Neuerungen ab der Steuerperiode 2025
Ab der Steuerperiode 2025 können angestellte Berufstätige die Kosten für Fahrten zwischen Wohn- und Arbeitsort bis zu einer Obergrenze von 8000 Franken abziehen. Bisher lag diese Grenze bei 4595 Franken.
Zudem hat das Eidgenössische Finanzdepartement in der Berufskostenverordnung den Abzug für die Benützung eines privaten Fahrzeugs für den Arbeitsweg von 70 Rappen auf 75 Rappen pro Kilometer erhöht. Diese Anpassung tritt am 1. Januar 2026 in Kraft.
Das gesunkene allgemeine Zinsumfeld auf dem Finanzmarkt führt ausserdem dazu, dass der Ausgleichszins ab dem 1. Januar 2026 von bisher 0,75 Prozent auf 0,25 Prozent reduziert wird. Mit diesem Ausgleichszins besteht für die Steuerpflichtigen ein kleiner monetärer Anreiz zur Begleichung der provisorischen Steuerrechnung.
Neu können Arbeitnehmer und Selbstständige zudem Beitragslücken in der Säule 3a, die nach dem 1. Januar 2025 entstanden sind, schliessen und steuerlich geltend machen. Einkäufe in die Säule 3a sind damit erstmals in der Steuerperiode 2026 für Beitragslücken aus dem Jahr 2025 möglich.