Mit der Totalrevision des Gesundheitsgesetzes im Kanton St.Gallen wird der Exekutive ein Instrument in die Hand gegeben, das weitreichende Folgen haben kann: Impfungen sollen künftig durch Regierungsbeschluss verpflichtend erklärt werden können – ohne vorgängige parlamentarische Beratung und ohne Möglichkeit eines Referendums.
Gerade bei Massnahmen, die tief in die körperliche Integrität eingreifen, ist höchste Zurückhaltung geboten. Die Bundesverfassung verlangt bei schweren Grundrechtseinschränkungen eine klare gesetzliche Grundlage auf formeller Ebene. Eine blosse Verordnung genügt diesem Anspruch nicht, da sie die demokratische Mitwirkung der Bevölkerung umgeht.
Besonders problematisch ist zudem der vorgesehene Sanktionsrahmen: überhöhte Geldstrafen bei Nichtbefolgung, weit gefasste Zwangsbefugnisse bei angenommener Gefährdung sowie Kontrollrechte, die bis in den privaten Bereich reichen können. Zusammengenommen entsteht der Eindruck eines staatlichen Durchgriffs, der mit den Prinzipien der schweizerischen Rechts- und Demokratieordnung nur schwer vereinbar ist.
Noch besteht die Möglichkeit zur Mitsprache: Die laufende Vernehmlassung endet am 16. Januar. Eine breite öffentliche Auseinandersetzung ist dringend nötig!
Maren Eppenberger, 9469 Haag