Dieter Ebneter, wer ist bei kritischen Neubauten oder Umbauten für die brandschutzrechtliche Abnahme zuständig – insbesondere im Hinblick auf verbaute, möglicherweise feuergefährliche Materialien?
Bei Gebäuden mit Räumen für mehr als 300 Personen erteilt die GVSG die brandschutztechnische Baubewilligung. Nach Abschluss der Bauarbeiten werden diese Objekte auch von der GVSG abgenommen. Grundlage dafür ist eine sogenannte Übereinstimmungserklärung des für den Brandschutz verantwortlichen Qualitätssicherungsverantwortlichen der Bauherrschaft. Darin bestätigt dieser, dass alle Vorschriften korrekt umgesetzt wurden. Werden bei der Abnahme Baustoffe festgestellt, deren Regelkonformität angezweifelt wird, muss die Bauherrschaft schriftlich nachweisen, dass die verwendeten Materialien den geforderten Brandschutzstandards entsprechen.
Wie häufig und in welchen Abständen kontrolliert die GVSG bestehende Gebäude und Räumlichkeiten?
Diese Gebäude werden von uns grundsätzlich, basierend auf dem Gesetz über den Feuerschutz, alle fünf Jahre überprüft – sowohl während des laufenden Betriebs als auch ausserhalb der regulären Öffnungszeiten.
Ist es denkbar, dass diese Kontrollen nach der Brandkatastrophe in Crans von nun an intensiviert und häufiger durchgeführt werden?
Zurzeit ist keine ordentliche Anpassung der periodischen Kontrollen geplant, weder in zeitlicher noch in inhaltlicher Hinsicht oder aufgrund der Personenbelegung. Ebenfalls können wir derzeit keine Prognosen zur gesamtschweizerischen Entwicklung des Brandschutzes abgeben. Wie gestern den Medien mitgeteilt, wird die Vereinigung Kantonaler Gebäudeversicherungen (VKG) vor dem Hintergrund des tragischen Brandes in Crans-Montana den Entwurf der Schweizerischen Brandschutzvorschriften einer Überprüfung unterziehen.
Was genau steht bei solchen Kontrollen im Fokus?
Geprüft wird unter anderem, ob Flucht- und Rettungswege gesichert sind und Notausgänge jederzeit frei zugänglich bleiben. Zudem müssen sämtliche Funktionskontrollen, etwa der Sicherheitsbeleuchtung, dokumentiert sein. Ein weiterer wichtiger Punkt ist das Personal: Der Betreiber ist verpflichtet, dieses entsprechend zu schulen sowie Evakuierungsübungen durchzuführen.
Was passiert, wenn bei einer Kontrolle Mängel festgestellt werden?
Die Mängel werden vor Ort mündlich dem Verantwortlichen mitgeteilt und dem Betreiber wird ein schriftlicher Abnahmebericht mit einer Frist zur Behebung der Mängel zugestellt. Bei schwerwiegenden Verstössen, etwa blockierten Notausgängen, muss sofort gehandelt werden, damit der Betrieb überhaupt weitergeführt werden darf.
Kommt es vor, dass Betreiber die Mängel nicht fristgerecht beheben? Und welche Konsequenzen drohen dann?
Wird eine Frist nicht eingehalten, kann dies eine Anzeige bei der Staatsanwaltschaft zur Folge haben. In gravierenden Fällen ist sogar die Schliessung des Lokals möglich.
Es wird vermutet, dass Wunderkerzen an Champagnerflaschen das Feuer in Crans ausgelöst haben. Wie im Internet ersichtlich, sind diese auch hier gebräuchlich. Ist es denkbar, dass diese oder ähnliche pyrotechnische Elemente in Bars, Clubs oder bei Veranstaltungen künftig verboten werden?
Denkbar wäre es, dies bedürfte allerdings einer Anpassung der heutigen Brandschutzvorschriften. Grundsätzlich ist Pyrotechnik in Innenräumen nicht erlaubt. Bis zu einer Belegung von 300 Personen sind kalt abbrennende pyrotechnische Artikel unter gewissen Bedingungen, wie etwa Mindestabständen zu brennbaren Oberflächen, erlaubt. In Räumen mit grosser Personenbelegung sind offenes Feuer und Feuerwerksartikel grundsätzlich verboten. Ausnahmen benötigen eine Bewilligung und müssen durch qualifizierte Fachpersonen abgesichert werden.