Der Kanton St. Gallen plant im revidierten Gesundheitsgesetz (Art. 18 Abs. 3) die Möglichkeit einer Impfpflicht für gefährdete Bevölkerungsgruppen. Diese Regelung greift tief in die persönliche Freiheit und die körperliche Selbstbestimmung ein.
Medizinische Eingriffe dürfen nicht unter Zwang erfolgen. Gerade gefährdete Menschen brauchen Schutz, Aufklärung und individuelle Lösungen – keine pauschalen Pflichtmassnahmen. Eine Impfpflicht untergräbt das Vertrauen in Behörden und das Gesundheitssystem und verstärkt die gesellschaftliche Spaltung.
Nachhaltiger Gesundheitsschutz basiert auf Freiwilligkeit, Transparenz und Eigenverantwortung. Deshalb sollte Artikel 18 Absatz 3 gestrichen oder klar entschärft werden.