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Kanton
05.01.2026

Grüne verlangen tiefere Hürden für Wärmepumpen

Für die Installation einer Wärmepumpe braucht es im Kanton St.Gallen bisher noch eine Baubewilligung. Aus dem Kantonsrat wird nun eine Vereinfachung des Verfahrens gefordert (Archivbild)
Für die Installation einer Wärmepumpe braucht es im Kanton St.Gallen bisher noch eine Baubewilligung. Aus dem Kantonsrat wird nun eine Vereinfachung des Verfahrens gefordert (Archivbild) Bild: KEYSTONE/DPA/DANIEL REINHARDT
Im Kanton St.Gallen soll das Verfahren für die Installation einer Wärmepumpe vereinfacht werden. Dies wird in einem Vorstoss aus den Reihen der Grünen gefordert. Bisher brauchte es im Gegensatz zu anderen Kantonen jeweils eine Baubewilligung.

Vor immer mehr Häusern quer durch den Kanton St.Gallen sind mittlerweile Wärmepumpen zu sehen – und teilweise auch zu hören, falls der Ventilator gerade Luft ansaugt. 2023 wurden im Kanton St.Gallen 1964 solcher Anlagen neu in Betrieb genommen, 2024 waren es 1306.

Für alle diese Wärmepumpen brauchte es in der Regel eine Baubewilligung. Dies gelte unabhängig davon, ob die Anlagen auf dem Dach oder im Aussenbereich installiert werden, heisst es in einem neuen Vorstoss von Kantonsrat Michael Sarbach (Grüne).

Zu einem Problem wird diese Hürde primär dann, wenn kurzfristig Ersatz für eine Ölheizung benötigt wird. In solchen Fällen führe die verlangte Baubewilligung zu Verzögerungen und zu Unsicherheiten bei Installationsbetrieben sowie den Hauseigentümerinnen und Hauseigentümern. Die Gemeinden würden zudem mit dem Vollzug belastet.

Mehrere Kantone wie Zürich, Schaffhausen oder Basel-Landschaft hätten bereits Melde- oder Anzeigeverfahren für bestimmte Typen für Wärmepumpen eingeführt, schrieb der Parlamentarier. Der Kanton Thurgau plane ebenfalls eine Vereinfachung. Der Bund überlasse solche Regelungen den Kantonen.

Behörden müssten auf Meldungen reagieren

Im Kanton Zürich wurde das Verfahren für den Betrieb vieler Typen von Solaranlagen, Wärmepumpen, Fernwärmeanschlüssen und E-Ladestationen 2023 geändert. Das Vorhaben muss der zuständigen Baubehörde lediglich gemeldet werden. Wird innert 30 Tagen nach Erhalt der Eingangsbestätigung nichts anderes angeordnet, kann das Projekt umgesetzt werden.

Eine solche Lösung schlägt Sarbach auch für den Kanton St.Gallen vor. Es sei aus Sicht der Energiewende zentral, «dass Bewilligungsverfahren für Wärmepumpen im Kanton St.Gallen modernisiert und vereinfacht werden».

Die Regierung soll nun erklären, ob es im kantonalen Recht bereits heute genügend Spielraum gebe, um den Bewilligungsprozess für Wärmepumpen zu vereinfachen oder das Verfahren «ganz oder teilweise bewilligungsfrei zu definieren».

Ein weiterer Vorschlag ist eine Vereinfachung des Lärmschutznachweises, der ebenfalls benötigt wird. Dabei geht es um die Abstände, die wegen des Lärms der Wärmepumpen eingehalten werden müssen. Sarbach schlägt digitale Tools für Planungsbüros und Installationsbetriebe vor, die GIS- oder Lärmkatasterdaten «automatisch einbeziehen». Der Vorstoss wurde noch nicht beantwortet.

Keystone-SDA
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