Die Stadt St.Gallen schreibt für das Jahr 2026 acht Werkbeiträge für kulturelles Schaffen aus. Die Bewerbung kann mit einem Gesuch um einen begründeten Auslandsaufenthalt verbunden werden. In diesem Fall ist ein entsprechendes Budget einzureichen. Die Werkbeiträge sollen die Entwicklung und Ausarbeitung neuer, anspruchsvoller Projekte ermöglichen.
Wer sich bewerben kann
Zur Bewerbung eingeladen sind Kulturschöpfer aus sämtlichen Sparten der Kultur, die in der Stadt St.Gallen ihren Wohnsitz haben. Zugelassen sind auch Personen, die früher in der Stadt St.Gallen wohnten, sich jedoch zu Ausbildungszwecken auswärts aufhalten. Gruppen können berücksichtigt werden, wenn die Mehrheit der Mitglieder in der Stadt St.Gallen wohnhaft ist.
Elektronische Eingabe und Beurteilung
Eine vollständige Eingabe muss elektronisch erfolgen. Die Kommission für Kulturförderung beurteilt die eingegangenen Gesuche und legt dem Stadtrat eine Empfehlung für die Vergabe der Werkbeiträge vor. Absagen werden nicht begründet.
Erforderliche Unterlagen
Neben der Beschreibung des Projekts, das mit einem Werkbeitrag ausgezeichnet werden soll, ist eine Dokumentation einzureichen. Diese muss Angaben über die künstlerische Ausbildung der beteiligten Personen sowie über deren bisheriges künstlerisches Schaffen enthalten.
Dazu zählen unter anderem Werkabbildungen, Ausstellungslisten, Konzerte, frühere Theater- oder Tanzaufführungen, Atelieraufenthalte, veröffentlichte Bücher, CDs, Texte und ähnliche Nachweise.