Der jüngste Bericht zum St.Galler Energiekonzept 2021–2030 zeigt klar, dass der Gebäudebereich die gesetzten CO₂-Reduktionsziele verfehlt. Gleichzeitig nimmt die Zahl kurzfristiger Heizungsersatzfälle zu, etwa bei Ausfällen im Winter. Gerade in solchen Situationen sei jeder Tag entscheidend, hält Kantonsrat Michael Sarbach fest.
Heute jedoch würden Hauseigentümer wie auch Installateure wertvolle Zeit verlieren, weil für die meisten Wärmepumpen ein vollständiges Baubewilligungsverfahren erforderlich ist – selbst dann, wenn sämtliche Lärmschutzvorgaben eingehalten werden. Für Sarbach ist klar: Diese Praxis bremse den Heizungsersatz unnötig aus und gefährde damit die kantonalen Klimaziele.
Andere Kantone sind bereits weiter
Mehrere Kantone wie Zürich, Schaffhausen und Baselland haben vereinfachte Melde- oder Anzeigeverfahren für bestimmte Wärmepumpentypen bereits erfolgreich eingeführt. Auch im Thurgau laufen entsprechende Prüfungen.
Bundesrecht steht solchen Lösungen nicht im Weg und räumt den Kantonen ausdrücklich Spielraum ein, ihre Verfahren zu modernisieren. Sarbach fordert deshalb, dass auch St.Gallen nachzieht. Eine Erleichterung sei notwendig, damit Wärmepumpen schneller bewilligt werden können – unabhängig davon, ob sie im Gebäudeinneren stehen oder Aussenluft nutzen.
Energiepolitische und wirtschaftliche Vorteile
Der Wiler Kantonsrat betont, dass vereinfachte Verfahren gleich doppelt wirken: Sie beschleunigen den Ersatz fossiler Heizungen und entlasten gleichzeitig Gewerbe und Gemeinden im Vollzug – eine klassische Win-win-Massnahme. Zudem könnten digitale Hilfsmittel wie automatisierte Lärmschutz-Nachweise auf Basis von GIS-Daten dazu beitragen, die Verfahren zusätzlich zu standardisieren und zu beschleunigen.
Anfrage an die Regierung
Die von Sarbach eingereichte Einfache Anfrage verlangt Auskunft darüber, wie der Kanton St.Gallen die Bewilligungsverfahren vereinfachen, Meldeverfahren prüfen, digitale Werkzeuge nutzen und den Vollzug stärken können.