Der von der Regierung vorgeschlagene Weg, das Anliegen im Rahmen der Totalrevision des Volksschulgesetzes aufzunehmen, ist für die Fraktionen von SVP und Mitte-EVP nicht nachvollziehbar.
Keine Rechtssicherheit
Dass dieser Weg schneller zu Rechtssicherheit führt, ist aufgrund der Tatsache, dass bisher nicht einmal die Vernehmlassung zur Totalrevision des Volksschulgesetzes gestartet wurde, nicht offensichtlich.
Letztlich kann auch nicht von Rechtssicherheit gesprochen werden. Auch das Volksschulgesetz oder Teile davon können direkt beim Bundesgericht angefochten werden.
Volk soll entscheiden
Die beiden Fraktionen sind zudem überzeugt, dass hier das Volk – als höchste Instanz in unserem direktdemokratischen System – darüber entscheiden soll, die Schulformen im Kanton St.Gallen abzusichern. Es kann also auch nicht von einer Übersteuerung richterlicher Entscheide gesprochen werden.
Zuversichtlicher Blick nach Bern
Der Gewährleistung einer vom St.Galler Stimmvolk beschlossenen Verfassungsbestimmung durch das nationale Parlament blicken die beiden Fraktionen zuversichtlich entgegen.
Die Fraktionen von Mitte-EVP und SVP halten deshalb an ihrer Motion fest.