Aufrecht St.Gallen hat am 11. August 2025 die Parolen zu den beiden eidgenössischen Vorlagen vom 28. September 2025 festgelegt.
Zum Bundesgesetz über den elektronischen Identitätsnachweis und andere elektronische Nachweise (E-ID-Gesetz) empfiehlt der Vorstand ein Nein.
Die Organisation befürchtet, dass eine Annahme zu einem weiteren Ausbau der Überwachung und zu Einschränkungen der Bürger führen könnte – etwa durch ein verpflichtendes Vorweisen einer elektronischen Identität bei Bestellungen im Internet oder bei der Anmeldung auf Plattformen.
Zudem kritisiert Aufrecht St.Gallen die erneute Vorlage scharf, da die Stimmbevölkerung bereits einmal deutlich Nein zur E-ID gesagt habe.
Beim Bundesbeschluss über die kantonalen Liegenschaftssteuern auf Zweitliegenschaften (Abschaffung Eigenmietwert) empfiehlt Aufrecht St.Gallen ein Ja.
Zwar lehne man neue Steuern grundsätzlich ab, die Abschaffung des Eigenmietwerts habe jedoch ein deutlich höheres Gewicht. Dieser sei eine «fiktive Steuer», weshalb seine Streichung begrüsst werde – auch wenn gleichzeitig eine neue Steuer auf Zweitwohnungen eingeführt werde, die man ablehne.