Wilhelm Fisch beispielsweise berichtete im Oktober 1426 dem Bürgermeister und Rat zu St.Gallen über Gerüchte, die von St.Gallern, unter anderem von Ulrich Hätzler, über ihn verbreitet worden seien. Er sei darin als Brandstifter verunglimpft: «und ist die red also, ich hab das hus verbrent».
Als Reaktion auf die Gerüchte habe der Rat von St.Gallen nach ihm suchen lassen. Da Fisch fürchtete, verhaftet zu werden, schrieb er an St.Gallen und fragte, ob er vor den Gerüchten «sicher sy oder nüt [nicht]» (Missive Nr. 30).
Wie wir in einem Brief drei Monate später erfahren, war Wilhelm Fisch, anders als gewünscht, nicht sicher vor strafrechtlicher Verfolgung. Die Obrigkeit von St.Gallen glaubte nämlich den Gerüchten und liess Fisch verhaften.
Eglolf Blarer, Abt des Benediktinerklosters St.Gallen, bat in einem Brief drei Monate später darum, den Gefangenen, der wohl sein Untertan war, am Leben zu lassen: «daz ir den selben gevangnen man gnaedklichen und früntlich halten wellent, daz er bi dem leben beliben mug» (Missive Nr. 31). Hintergrund seines Schreibens war, dass Brandstiftung üblicherweise mit dem Tod oder hoher Busse bestraft wurde.
Die erwähnten Missiven Nrn. 30 und 31 sind abrufbar unter: