Nachdem der österreichische Bundesminister Norbert Totschnig und der Schweizer Bundesrat Albert Rösti den vierten Staatsvertrag zur Regulierung des Alpenrheins unterzeichnet haben, musste er von den Parlamenten beider Staaten gutgeheissen werden.
In der Schweiz war der Vertrag zusätzlich einem fakultativen Referendum unterstellt. Das bedeutet, das Volk hatte noch die Möglichkeit, eine Volksabstimmung über den Staatsvertrag einzufordern, die jedoch nicht genutzt wurde.
Heute, am 1. Juli 2025, tritt nach 1892, 1924 und 1954 somit auch der Staatsvertrag 2024 in beiden Staaten in Kraft. Das ist ein weiterer wichtiger Meilenstein für das Hochwasserschutzprojekt Rhesi, da dieser Vertrag unter anderem dessen Finanzierung regelt.