«Aktuell sorgen insbesondere PFAS-Verbindungen (per- und polyfluorierte Alkylsubstanzen) für Diskussionen: Auf den Landwirtschaftsflächen der Eggersrieter Höhe wurden erhöhte Werte nachgewiesen, und selbst im Fleisch sind Rückstände messbar. Auch das St.Galler Trinkwasser ist betroffen; der höchste gemessene Wert liegt bei 0,3 Mikrogramm PFAS pro Liter.
Doch PFAS sind nur ein Teil des Problems. Auch chlorierte Kohlenwasserstoffe (CKW) zählen zu den «Ewigkeitschemikalien». Diese wurden – und werden teils noch immer – in Industrie und Haushalt eingesetzt. Darüber spricht man allerdings ungern.
Ein aktueller Fall verdeutlicht die Brisanz: Die Stadt St.Gallen will eine Parzelle an der Industriestrasse in Winkeln erwerben. In der entsprechenden Vorlage, die Ende Mai im Stadtparlament diskutiert wurde, heisst es: «Aufgrund seiner Industrievergangenheit ist das Grundstück ein belasteter und sanierungsbedürftiger Standort.»
Laut Altlastenkataster besteht akuter Handlungsbedarf. Der Boden ist mit CKW und monocyclischen aromatischen Kohlenwasserstoffen verseucht. Die chemischen Übeltäter heissen Tetrachlorethen und 1,1,1-Trichlorethan – karzinogen, fettlöslich und bioakkumulierend.
Sanierung? Ja, aber nur teilweise
Was schlägt der Stadtrat vor? Eine Teilsanierung. Wörtlich heisst es: «Je nach Art des künftigen Neubaus (z. B. Bushof, ohne Untergeschosse) dürfte nicht die gesamte Altlastensanierung notwendig werden.» Das ist ein fragwürdiger Ansatz. Denn die rechtliche Lage ist eindeutig. Laut Art. 12 der Altlastenverordnung (AltlV) gilt: Ein belasteter Standort ist zu sanieren, wenn ein Stoff den gesetzlich festgelegten Konzentrationswert überschreitet.
Die Gesetzeslage kennt kein «bisschen sanierungsbedürftig». Auch die Verordnung über Belastungen des Bodens ist unmissverständlich: Werden Sanierungswerte überschritten, müssen die Kantone die entsprechende Nutzung untersagen (Art. 10 VBBo).
Verantwortung: Verschleiert und abgewälzt
Trotz eindeutiger Gesetzeslage setzt der Stadtrat auf Wegsehen – und auf Geld: «Für eine (Teil-)Sanierung des verunreinigten Bodens kann die Stadt voraussichtlich mit Unterstützungsbeiträgen des Bundes (VASA-Fonds) rechnen.» Dabei regelt das Umweltschutzgesetz unmissverständlich: Die Verursacherin haftet (Art. 2 USG).
In diesem Fall ist das die Lobeck Chemie AG, die heute in Bad Zurzach tätig ist und den Standort in Winkeln verlassen hat. Doch statt das Unternehmen in die Pflicht zu nehmen, sollen die St.Gallerinnen und St.Galler für die Altlasten geradestehen.»