«Seit Einreichung und Annahme der Motion im Kantonsrat, welche die Sonderstellung der Stadt St.Gallen bei den Verkehrsanordnungen aufhebt, verkünden Schlagzeilen, dass dadurch die Gemeindeautonomie beschnitten wird.
Ganz so einfach ist es aber nicht.
Die bis anhin geltende Gesetzeslage in der kantonalen «Einführungsverordnung zum eidgenössischen Strassenverkehrsgesetz» beschneidet diese Gemeindeautonomie bei allen Gemeinden des Kantons – ausser eben bei der Stadt St.Gallen.
Nämlich verfügt im ganzen Kanton das Polizeikommando (die Kantonspolizei) mit wenigen Ausnahmen die Verkehrsanordnungen. Einzig die Stadt St.Gallen besitzt das Sonderrecht, auf ihren Strassen über Verkehrsanordnungen verfügen zu können – ausgenommen Nationalstrassen und deren Ein- und Ausfahrten.
Wer sich jetzt darüber beschwert, dass mit der Motion die Gemeindeautonomie der Stadt beschnitten wird, sollte sich hintersinnen, warum es ihn bis jetzt nicht störte, dass die anderen Gemeinden diese Autonomie schon längst nicht mehr besitzen.
Die Aufregung über das Aushebeln der Gemeindeautonomie in der Stadt St.Gallen erscheint selektiv.
Wie ist das in anderen Kantonen geregelt? Unterschiedlich. Beispiele:
- Im Kanton Thurgau verfügt das kantonale Departement über Verkehrsanordnungen bei allen Strassen, ausser Nationalstrassen.
- Für Verkehrsanordnungen bei Gemeindestrassen einheitlich zuständig sind die Gemeinderäte im Kanton Aargau.
- Im Kanton Schaffhausen verfügt das Baudepartement auf Autobahnen, Autostrassen und Kantonsstrassen, sowie, wenn es das «kantonale Interesse gebietet», auf Gemeindestrassen – die Gemeindebehörden verfügen jedoch üblicherweise über die Gemeindestrassen.
- Der Kanton Solothurn legt die Zuständigkeit bei Gemeindestrassen in die Hände der Gemeinden und des Polizeikorps der Gemeinden – die Gemeinden können auch ein anderes Organ als zuständig erklären.
Wahre Freunde der Gemeindeautonomie sollten sich darum dafür einsetzen, dass die Zuständigkeiten im ganzen Kanton St.Gallen so geregelt werden:
- Nationalstrassen dem Bund
- Kantonsstrassen dem Kanton
- Gemeindestrassen den Gemeinden
Das wäre echter Einsatz für die Gemeindeautonomie – und konsequent.»