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Kanton
04.06.2025

TCS begrüsst Entscheide des Kantonsrats

Von den Gegnern des Autobahnausbaus wird ausgeblendet, dass sämtliche Ostschweizer Kantone dem Ausbauschritt zugestimmt haben
Von den Gegnern des Autobahnausbaus wird ausgeblendet, dass sämtliche Ostschweizer Kantone dem Ausbauschritt zugestimmt haben Bild: Archiv
Die TCS Sektion St.Gallen–Appenzell I.Rh. begrüsst die in der Sommersession des St.Galler Kantonsrats getroffenen Entscheide hinsichtlich einer zukunftsgerichteten, ausgewogenen und vernünftigen Verkehrspolitik. Die Überweisung eines Standesbegehrens und die Gutheissung von zwei Motionen im Bereich der Verkehrspolitik erachtet die TCS Sektion als wichtiges Zeichen zum richtigen Zeitpunkt.

Das Standesbegehren der SVP-Fraktion, der Mitte-EVP-Fraktion und der FDP-Fraktion «Die Ostschweiz steht hinter der dritten Röhre Rosenbergtunnel und der zweiten Röhre Fäsenstaubtunnel» wurde mit 80 Ja- zu 25 Nein-Stimmen gutgeheissen.

Die Ostschweiz und insbesondere der Kanton St.Gallen stehen somit geschlossen hinter dem Erhalt und Ausbau der Nationalstrassen. Die Verhinderung eines Verkehrskollapses während der Sanierungsarbeiten des Rosenbergtunnels steht dabei im Zentrum.

Die Gegnerschaft versuchte in den letzten Tagen, den Entscheid des Kantonsrats zu beeinflussen.

Insbesondere wurde den Befürwortern des Standesbegehrens «Demokratiefeindlichkeit» und «Missachtung des Volkswillens» vorgeworfen. Die TCS Sektion SG-AI stellt sich mit Vehemenz gegen diese Vorwürfe. Von den Gegnern des Autobahnausbaus wird ausgeblendet, dass sämtliche Ostschweizer Kantone dem Ausbauschritt zugestimmt haben.

Die Schweizer Stimmbevölkerung hat über sechs Projekte abgestimmt und diese in der Mehrheit abgelehnt – allerdings konnte sie nur über alle sechs Teilvorlagen eine einheitliche Stimme abgeben. Die Ostschweizer Kantone haben indes zugestimmt.

Von einer Missachtung des Ostschweizer Volkswillens kann also kaum die Rede sein.

Die Motion der SVP-Fraktion, FDP-Fraktion und Mitte-EVP-Fraktion «Anpassung der Zuständigkeiten für Verkehrsanordnungen und Signalisationen» wurde mit 68 Ja- zu 30 Nein-Stimmen bei 5 Enthaltungen gutgeheissen.

Dies ist ein weiteres wichtiges Zeichen des St.Galler Kantonsrats gegen die zahlreichen ideologisch geprägten Verkehrsanordnungen der Stadt St.Gallen. In den letzten Jahren wurden oft Verkehrsanordnungen durch die Exekutive der Stadt St.Gallen in Auftrag gegeben. Es hat sich an vielen Beispielen gezeigt, dass diese Anordnungen weder sicherheitstechnisch noch aus Gründen von Lärmemissionsbegrenzungen notwendig waren.

Die Zuständigkeit für Verkehrsanordnungen soll nun beim Kanton liegen.

Er ist verantwortlich für die Erschliessung und Erreichbarkeit des ganzen Kantons – und somit auch für die Stadt St.Gallen, zumal sie ein regionaler und nationaler Verkehrsknotenpunkt ist.

Diese Anpassung ist kein Angriff auf die Gemeindeautonomie der Stadt St.Gallen, wie es oft von links-grünen Kreisen postuliert wird. Sämtliche anderen Gemeinden im Kanton St.Gallen haben keine vergleichbare Regelung, die ihnen eigene Anordnungen erlaubt. Somit werden im Kanton bezüglich der Verkehrsanordnungen nun alle Gemeinden gleichgestellt.

Die Motion der Mitte-EVP-Fraktion und SVP-Fraktion «Keine künstlichen Leistungsreduktionen auf Kantonsstrassen» wurde mit 79 Ja- zu 27 Nein-Stimmen bei 3 Enthaltungen gutgeheissen. Diese Motion fordert die Regierung auf, den Einsatz sogenannter «Pförtner-Anlagen» klar zu regeln. Die Kantonsstrassen müssen in ihrer Funktion, dem Verkehrsaufkommen aller Mobilitätsträger gerecht zu werden, erhalten bleiben.

Es soll nicht mehr erlaubt sein, dass untergeordnete örtliche Strassennetze zur Entlastung einzelner Siedlungsgebiete höher gewichtet werden als die Sicherstellung des Verkehrsflusses und die Einhaltung der Funktion der Hauptverkehrsachsen.

Die Mehrheit des St.Galler Kantonsrats hat nun ein bedeutendes Signal gegen die ideologisch geprägte Verkehrspolitik der Stadt St.Gallen gesetzt.

Die städtische Mobilitätspolitik ist seit Jahren davon geprägt, dass wichtige Infrastrukturprojekte verzögert und teils bekämpft werden. Der motorisierte Individualverkehr (MIV) sowie der Güter- und Gewerbeverkehr werden sukzessive aus der städtischen Verkehrsplanung ausgeschlossen. Verkehrsanordnungen für Tieftempozonen gehören zur Tagesordnung.

Die TCS Sektion St.Gallen – Appenzell I.Rh. fordert nun eine Neuausrichtung der städtischen Verkehrspolitik. Diese soll ausgewogen sein und alle Mobilitätsträger berücksichtigen. Verkehrsanordnungen für Tieftempozonen sollen sachlich und nicht ideologisch angewendet werden.

Repräsentative Umfragen im Auftrag des TCS zeigen, dass die Mehrheit der Stadtbevölkerung ein differenziertes Temporegime wünscht: Auf verkehrsorientierten Hauptstrassen soll grundsätzlich Tempo 50 gelten, während auf siedlungsorientierten Strassen wie in Quartieren Tempo 30 eingeführt werden kann – sofern die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind. Begegnungszonen können in Ausnahmefällen erstellt werden, ebenfalls unter Einhaltung aller gesetzlichen Kriterien.

pd/stz.
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