An sonnigen Wochenenden platzt der Alpstein regelrecht aus allen Nähten: Wanderer, Ausflügler und Touristen aus der ganzen Schweiz und dem benachbarten Ausland drängen sich auf den Wegen. Schon die Anfahrt mit Parkplatzsuche ist mühsam – ebenso das Warten im Bergrestaurant.
Umso wichtiger sind klare Regeln, um die sensible Natur im Gebiet rund um den Säntis zu schützen.
Eine davon lautet: Wildcampieren ist verboten.
Umso mehr überrascht das Angebot der St.Galler Firma Kletterwelt. Sie ermöglicht eine exklusive Übernachtung in einem sogenannten Portaledge – einem Kletterzelt, das in 60 Metern Höhe direkt an der Felswand befestigt ist.
Der Standort liegt oberhalb des bekannten Berggasthauses Aescher, das auch die Verpflegung übernimmt. Die Mahlzeiten werden in einem Korb per Seil ins Zelt befördert – ein Erlebnis mit alpinem Nervenkitzel und Aussichtsgarantie.
Rechtlich ist das Angebot umstritten.
Eine offizielle Genehmigung durch die Behörden liegt nicht vor. Dennoch bleibt die Aktion aktuell legal – eine Gesetzeslücke macht es möglich. «Wir verfügen derzeit über keine klare rechtliche Grundlage, um solche Angebote explizit zu verbieten», erklärt der Innerrhoder Landeshauptmann Stefan Müller der «Appenzeller Zeitung». «Wir haben das Angebot zur Kenntnis genommen, ohne aktiv dagegen vorzugehen.»
Kritik kommt unter anderem von Guido Buob, Geschäftsführer von Appenzellerland Tourismus AI. Er sagte der «Appenzeller Zeitung», dass Übernachtungen im Alpstein grundsätzlich nicht erlaubt seien. «Ein solches Angebot widerspricht unserer touristischen Ausrichtung».
Kletterwelt-Geschäftsleiter Fabio Lupo verteidigt das Projekt:
«Wir führen diese spezielle Übernachtungsmöglichkeit nur so lange durch, wie sie auf Akzeptanz stösst», erklärt er ebenfalls der «Appenzeller Zeitung». Man biete damit ein einzigartiges Erlebnis «zwischen Himmel und Fels» – mit maximaler Sicherheit und Naturverbundenheit.
Ob dieses spektakuläre Schlaflager langfristig bestehen bleibt, hängt nicht nur von der Nachfrage ab – sondern auch davon, ob der Kanton bald rechtlich nachjustiert.