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Stadt St.Gallen
21.10.2020
21.10.2020 16:26 Uhr

HSG führt Maskenpflicht in Vorlesungen ein

Bild: zVg
Damit keine gesundheitlich kritischen Situationen in den öffentlichen Bereichen entstehen, gilt ab sofort eine Maskenpflicht in allen Innenräumen.

Die Rückkehr zum neuen Normalbetrieb erfordert neue Verhaltensregeln. Die HSG hat hierfür einen Massnahmen-Katalog entwickelt, der den Lehr- und Arbeitsbetrieb an der HSG regelt.

Damit keine gesundheitlich kritischen Situationen in den öffentlichen Bereichen entstehen, gilt ab sofort eine Maskenpflicht in allen Innenräumen im Lehr-/Lern- und Arbeitsbetrieb, auch sitzend – ausser Dozierende sowie bei Einzelanwesenheit in Räumen und Büros.

Dies gilt für alle Personen ab 12 Jahren, die sich auf dem Campus und in den Universitätsgebäuden aufhalten. Personen mit Krankheits-Symptomen oder Personen, die sich krank fühlen, dürfen weder HSG-Gebäude und den Campus betreten noch an Veranstaltungen teilnehmen. Die HSG-Gebäude sind zugänglich, aber der Aufenthalt ist auf einen konkreten Studien-, Forschungs- oder Arbeitszweck zu beschränken. Damit die Rückkehr zum neuen Normalbetrieb nachhaltig gelingt, ist verantwortungsvolles Handeln auch in der Freizeit wichtig.

pd
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