Für die Primarschule Riethüsli entsteht ein neues Schulgebäude. Damit entstehen temporär freie Flächen am alten Schulhaus, welche nun für Street-Art freigegeben werden. Diese Fläche an der Hausfassade des alten Schulhauses an der Gerhardtstrasse 12 kann ab Ende Mai bis zum Gebäudeabbruch im Frühling 2026 für Graffiti- und Street-Art genutzt werden.
Die Fläche ist etwa 20 Meter lang und befindet sich auf der Rückseite des Schulgebäudes. Für die Nutzer der Fläche gilt ein Verhaltenskodex. Beispielsweise gilt es, leere Spraydosen sachgerecht im bereitgestellten Container zu entsorgen und keine diskriminierenden oder sexistischen Inhalte zu sprayen. Die gesetzlichen Ruhezeiten müssen eingehalten werden.
Bedürfnis nach mehr Freiflächen
Seit mehr als fünf Jahren dürfen Sprayer in St.Gallen in der Kreuzbleiche legal sprayen. Weil das Areal mit dem Kiesplatz zeitweise als Parkplatz genutzt wird, kann während mehr als zehn Wochen im Jahr – und dies vor allem in den warmen Sommermonaten – nicht gesprayt werden.
Mit einer zweiten temporären «Hall of Fame» in der Stadt, kann dem Bedürfnis nach Freiflächen zur Auslebung urbaner Steet-Art- und Graffitikunst ein Stück weit entgegengekommen werden.