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Stadt St.Gallen
21.05.2025

Schulhaus Riehüsli wird zur Graffiti-Leinwand

Bild: zVg
Beim alten Schulhaus Riethüsli wird eine neue Fläche für das legale Sprayen eingerichtet. Die sogenannte «Hall of Fame» wird durch die Offene Jugendarbeit Zentrum, in Zusammenarbeit mit dem Hochbauamt sowie der Primarschule Riethüsli ermöglicht. Ab Ende Mai 2025 dürfen Sprayer an der Hinterseite des alten Schulhauses legal wirken.

Für die Primarschule Riethüsli entsteht ein neues Schulgebäude. Damit entstehen temporär freie Flächen am alten Schulhaus, welche nun für Street-Art freigegeben werden. Diese Fläche an der Hausfassade des alten Schulhauses an der Gerhardtstrasse 12 kann ab Ende Mai bis zum Gebäudeabbruch im Frühling 2026 für Graffiti- und Street-Art genutzt werden.

Die Fläche ist etwa 20 Meter lang und befindet sich auf der Rückseite des Schulgebäudes. Für die Nutzer der Fläche gilt ein Verhaltenskodex. Beispielsweise gilt es, leere Spraydosen sachgerecht im bereitgestellten Container zu entsorgen und keine diskriminierenden oder sexistischen Inhalte zu sprayen. Die gesetzlichen Ruhezeiten müssen eingehalten werden.

Bedürfnis nach mehr Freiflächen

Seit mehr als fünf Jahren dürfen Sprayer in St.Gallen in der Kreuzbleiche legal sprayen. Weil das Areal mit dem Kiesplatz zeitweise als Parkplatz genutzt wird, kann während mehr als zehn Wochen im Jahr – und dies vor allem in den warmen Sommermonaten – nicht gesprayt werden.

Mit einer zweiten temporären «Hall of Fame» in der Stadt, kann dem Bedürfnis nach Freiflächen zur Auslebung urbaner Steet-Art- und Graffitikunst ein Stück weit entgegengekommen werden.

pd/tan
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