«Das Parlament hat an der Sitzung vom 03. Dezember 2024 dem Streichungsantrag der GPK zugestimmt. Es handelte sich nicht bloss um eine Streichung von 75'000 Franken. Im Streichungsantrag stand explizit der Budgetposten «Teilnahme am Europan-Wettbewerb». Somit hat das Parlament keine Budgetkorrektur vorgenommen an diesem Tag.
Die Budgetkorrektur muss im Nachgang in der Investitionsrechnung erfolgen, wo dieser Budgetposten fälschlicherweise ein zweites Mal aufgeführt war. Oder etwa nicht? Auch stellt sich die Frage: Hat Herr Buschor im Bewusstsein darüber gehandelt, dass er Geld verwendet, das nur wegen dieses Fehlers noch verfügbar war?
Herr Buschor dürfte den Streichungsantrag der GPK als Stadtrat ja durchaus wahrgenommen haben. Sein Vorgehen erscheint gemäss Motto: Weil ich’s kann.»