Direkte Parallele zur heutigen EU sind die Bestrebungen, das Prinzip der Einstimmigkeit aufzuheben. Kennzeichen eines souveränen Staates sind die eigenständige Aussenpolitik, das Führen einer Armee und genau diese gingen in den Bund über. Der Leser vergleiche heutige Bestrebungen der EU in diese Richtung.
Die Genfer Unruhen von 1932
Der Unterschied zwischen einem Bundesstaat und einem Staatenbund zeigt sich im Einsatz der Armee gegen die Bevölkerung in einem Kanton (hier Genf). In Genf kam es zu Unruhen, welche nicht durch Genfer Kräfte, sondern mittels einer Lausanner Infanterieeinheit begegnet wurde. Die blutige Eskalation ist dem Einsatz unerfahrener Rekruten in der sechsten Dienstwoche geschuldet.
Im Anschluss hielt ein Walliser Regiment die Ordnung aufrecht. Man beachte hier, dass während des Sonderbundskriegs Genf und Wallis Gegner waren und der zeitliche Abstand 95 Jahre betrug und in der Gesellschaft vermutlich ähnlich präsent war, wie bei uns heute der Zweite Weltkrieg.
Weshalb funktioniert der innere Frieden in der Schweiz dennoch?
Die Schweiz gab sich das Prinzip der Subsidiarität. Dies ist elementar entscheidend! Es bedeutet, dass Entscheidungen auf der tiefst möglichen Ebene erfolgen. Ein – nur scheinbar – anderes Prinzip ist der Föderalismus und die Gemeindeautonomie. Auch mit diesen Prinzipien werden die Entscheide auf unterer Ebene gefällt.
Was sich hierin verbirgt, ist das Prinzip der Selbstbestimmung der Völker (Völkerrecht). Sprachen, Kulturen, Werte, Religionen, Eigenheiten, sprich Unterschiede werden respektiert, toleriert und gar als Bereicherung empfunden und geschützt.
Der innere Frieden der Schweiz ist in Gefahr!
Die Entwicklungen der letzten Jahre schalten jedoch diese Friedensprinzipien aus. In den Gemeinden gehen immer mehr Rechte zum Kanton über und von den Kantonen werden immer mehr Rechte an den Bund abgetreten. Dies geschieht nicht selten per Volksentscheid. Ein Volk, welches sich offenbar nicht bewusst ist, worüber es abstimmt oder welche Konsequenzen ihre Entscheide haben. Man denke hier an die Empörung in St.Gallen, als die Gemeinden «plötzlich» feststellten, dass sie über das Erstellen von Windparks nichts mehr zu sagen haben.
Der Bundesrat verfügt, dass für die anstehenden bilateralen Verträge das Mehr der Kantone (Ständemehr) nicht erforderlich sei, das Volksmehr sei ausreichend. Man argumentiert dann noch mit der Demokratie. Wenn die Demokratie jedoch dazu missbraucht wird, Minderheiten zu unterdrücken können wir am Beispiel anderer Länder beobachten, wohin das führt, den Kurden, Palästinensern, die Älteren mögen sich an die IRA erinnern.
Halten wir fest an den Friedensprinzipien: Subsidiarität, Föderalismus, Gemeindeautonomie. Denn auch die Schweiz hat keine Garantie auf den inneren Frieden!»