«Der Bundesrat hat beschlossen, die ausgehandelten Verträge der Schweiz mit der EU – der Tradition folgend – «nur» dem fakultativen Referendum zu unterstellen. Dies hiesse, dass gegen die vier Vorlagen das Referendum ergriffen werden müsste und für eine Annahme derselben kein Stände-, sondern nur ein Volksmehr nötig wäre.
Der Bundesrat überrascht.
Er steht mit dieser Entscheidung aber in der Linie der bisherigen Praxis bei den Bilateralen I und II. Die Argumentation scheint schlüssig zu sein, insbesondere auch bezüglich der 2012 erfolgten Volksinitiative «Staatsverträge vors Volk!», die damals von 75,3 Prozent der Stimmenden abgelehnt wurde.
Das letzte «politische» Wort werden aber National- und Ständerat haben. Der Bundesrat hat nun aber argumentativ vorgespurt und signalisiert, dass er bei dieser wichtigen Vorlage konsequent, kohärent und faktenbasiert ans Werk gehen will.
Da die konkreten Vertragstexte noch nicht bekannt sind, werden wir erst im Sommer sehen, inwieweit diese unsere verfassungsmässige Ordnung nicht – wie der Bundesrat argumentiert – oder vielleicht eben doch tangieren. Wir sind gespannt!»