In St.Gallen wird das Problem sexuellen und spirituellen Missbrauchs schon seit Jahren bekämpft. Weitreichende Richtlinien für Angestellte sind aufs Jahr 2016 zurückzuführen, als das Bistum ein umfassendes Schutzkonzept erlassen hat.
Seit Einführung sind bei allen Angestellten von Katholisch St.Gallen unabhängig der Tätigkeit ein Sonderprivatauszug und die Teilnahme an Schulungen Pflicht. Das Vorlegen des Auszugs muss alle fünf Jahre wiederholt werden.
Doch Katholisch St.Gallen geht als erste Kirchgemeinde im Bistum einen Schritt weiter: Je nach Tätigkeit müssen nun auch Freiwillige diese beiden Kriterien erfüllen. Im Jahr 2025 wird diese Vorgabe erstmals wirksam, am siebten Mai findet ein Abend zum Thema Nähe und Distanz statt.
Freiwillige haben Verständnis
Bei der Einführung der Präventionsmassnahmen für Freiwillige haben Pfarreibeauftragte der Stadt unangenehme Reaktionen erwartet, da durch das Verlangen eines Sonderprivatauszug ein gewisses Misstrauen zum Ausdruck kommen kann. Doch bislang erhält man gute Rückmeldungen, wie Roman Rieger, Leiter der Pastoralen Arbeitsstelle, weiss.