Am 18. Mai 2025 entscheidet die kantonale Stimmbevölkerung über den V. Nachtrag zum Finanzausgleichsgesetz. Im Zentrum steht unter anderem eine Erhöhung des Sonderlastenausgleichs für die Stadt St.Gallen um 3,7 Millionen Franken pro Jahr während der kommenden vier Jahre.
Die Kantonsregierung und eine Mehrheit des Kantonsrats stehen hinter diesem «tragfähigen Kompromiss», da eine starke Hauptstadt auch den übrigen Gemeinden und dem gesamten Kanton zugutekommt – wie auch in den Abstimmungsunterlagen ausgeführt wird.
Der Finanzausgleich stellt «gelebte Solidarität» im Kanton dar und gleicht strukturelle Unterschiede zwischen den Gemeinden aus. Rund 90 Prozent der Gemeinden profitieren davon.
Die Stadt St.Gallen liegt mit 483 Franken pro Kopf im Mittelfeld der Bezugsgemeinden. Spitzenreiter sind etwa Pfäfers, Neckertal oder Mosnang mit Abgeltungen von über 2'000 Franken pro Kopf.
Besondere Herausforderungen der Hauptstadt
Die Stadt St.Gallen hat aufgrund ihrer Grösse und Funktion als Hauptstadt sowie als wirtschaftliches, gesellschaftliches und kulturelles Zentrum der Ostschweiz besondere Herausforderungen zu bewältigen.
Entsprechend wurde mit Einführung des neuen Finanzausgleichs vor knapp 20 Jahren auch ein Sonderlastenausgleich Stadt St.Gallen eingeführt, der zumindest einen Teil dieser Lasten abfedert.
Die Stadt erbringt konkrete Leistungen – etwa im Bereich Sicherheit, Kultur und Freizeit – von denen auch auswärtige Besucher profitieren, ohne dafür direkt zur Finanzierung beizutragen.
Hoher Selbstbehalt nicht mehr tragbar
Eine von Regierung und Kantonsratsmehrheit anerkannte Studie hat ermittelt, dass sich die Netto-Zentrumslasten der Stadt St.Gallen aktuell auf rund 28 Millionen Franken belaufen. Standortvorteile und Zentrumsnutzen in Höhe von rund 15 Millionen Franken sind dabei bereits berücksichtigt.
Die heutige Abgeltung von preisbereinigt 17,1 Millionen Franken deckt lediglich 60 Prozent der tatsächlichen Lasten. Ohne die zusätzlich beantragten 3,7 Millionen Franken verbleiben ungedeckte Kosten von rund 11 Millionen Franken – mit der Gefahr eines Leistungsabbaus.
Zusatzlasten wiegen schwer
Hinzu kommen Kostenabwälzungen des Kantons, die zwar alle Gemeinden betreffen, jedoch aufgrund der Bevölkerungszahl und der geltenden Finanzierungsschlüssel die Stadt St.Gallen besonders stark treffen – aktuell mit rund 35 Millionen Franken jährlich.
Diese Zusatzlasten können trotz Sparbemühungen angesichts sinkender Steuereinnahmen und bevorstehender Investitionen nicht mehr alleine getragen werden. Die Folge: Die Hauptstadt verliert an Ausstrahlung und Anziehungskraft – mit negativen Auswirkungen für den ganzen Kanton.
Brücken statt Gräben
Sonderlasten können nur gemeinsam getragen werden. Genau diesem Zweck dient der Finanzausgleich. Der Stadtrat will keinen «Stadt-Land-Graben», wie er derzeit vom gegnerischen Komitee bewirtschaftet wird. Er setzt auf lösungsorientierten Dialog über das Bewusstsein für die besonderen Herausforderungen der Stadt St.Gallen als unbestrittenem kantonalem Zentrum und grösster Stadt der Ostschweiz.
Es geht darum, gemeinsam über die Gestaltung und Finanzierung unseres Lebens- und Wirtschaftsraums nachzudenken. Um zusammen vorwärtszukommen, braucht es keine Gräben, sondern Stadt-Land-Brücken. Eine starke Kantonshauptstadt kommt allen Gemeinden gleichermassen zugute.