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Leserbrief
Eggersriet
10.04.2025

«Ortsgemeinde Grub soll weiterhin bestehen bleiben»

Markus Bischof
Markus Bischof Bild: Archiv; Collage: tan
Markus Bischof, Ratspräsident der Gemeinde Grub, berichtet nach seinem Leserbrief «Ortsgemeinde Grub – Wie weiter?» über das Ergebnis der diesjährigen Bürgerversammlung.

«Die Ortsgemeinde Grub stellt sich nach einer Konsultativabstimmung an ihrer Bürgerversammlung gegen die Empfehlung des Kantons. Dieser empfahl der Ortsgemeinde im Revisionsbericht 2024 des Amts für Gemeinden, die Ortsgemeinde sei wegen ihrem geringen Umfang der Aufgabenerfüllung nicht mehr zeitgemäss, die Rechtsform zu überdenken und in dieser Form aufzulösen.

Vorgeschlagen wurde etwa eine Integration in die politische Gemeinde, oder gar die Schaffung eines Vereins.

Bürgerschaft und Rat stellen aus ihrem Blickwinkel heraus fest, dass die Problematik der Unverhältnismässigkeit, der seit rund 20 Jahren kaum veränderten und gut funktionierenden Aufgabenerfüllung, fast gänzlich den stetig steigenden rechtlichen Vorgaben des Kantons geschuldet sind.

Ebenso beurteilen sie den Wert der gesellschaftlichen Leistungen und folglich die Existenzberechtigung der Ortsgemeinde aus anderer Perspektive als kantonale Amtspersonen ohne Bezug zur einheimischen Ortskultur.

Während Kantonsvertreter den Nutzen der Leistungen offenbar nach finanzieller Quantität bemessen, wertschätzt die Gruber Bürgerschaft selbst bescheidene Leistungen als erhaltenswerten Beitrag an eine lebhafte Dorfkultur.

Entscheidend wirken dabei aber auch andere Themen mit, wie das Gruber Bürgerrecht, die direkte Anbindung an die Waldkorporation Grub, aber auch die Folgen für die Ortsgemeinde Eggersriet, auf demselben politischen Gemeindegebiet.

Aus Sichtweise, kleiner Spezialgemeinden, die in ihren Wirkungskreisen oft mit viel Herzblut und Freizeiteinsatz immer auch Ortskultur pflegen, ermutige ich die St.Galler Regierung zur Berücksichtigung, dass diese Leistungen, die die zunehmend unter Druck geratenen Spezialgemeinden meist nur dank einer schlanken Verwaltungsstruktur erbringen können, bei der Festsetzung von kantonalen, rechtlichen Vorgaben, ebenso zu gewichten seien.»

Markus Bischof
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