Seit fünf Jahren stehe das Beleuchtungsgeschäft Konigs GmbH von Esther König und Marc Juchler im Zentrum eines Rechtsstreits auf dem Güterbahnhofareal, berichtet das «St.Galler Tagblatt». Das Unternehmerpaar wollte in seinem Showroom zusätzlich private Anlässe durchführen – etwa Kunden-Events oder kleinere Veranstaltungen.
Dagegen wehrte sich ein einziger Anwohner mit juristischen Mitteln.
Nachdem das Anliegen zuvor auf kantonaler Ebene bewilligt worden war, hat nun das Bundesgericht der Einsprache stattgegeben und das St.Galler Verwaltungsgericht wegen falscher Auslegung gerügt.
Konkret geht es um die Frage, ob die ursprüngliche Baubewilligung für den Showroom unbefristet oder lediglich für fünf Jahre erteilt worden war. Während das Verwaltungsgericht von einer unbefristeten Nutzung ausging, folgte das Bundesgericht der Argumentation des Einsprechers, wonach die Bewilligung klar befristet gewesen sei. Damit sei eine spätere Erweiterung der Nutzung – etwa für Events – nicht mehr zulässig gewesen.
Die Aktenlage lasse laut Bundesgericht keine andere Interpretation zu.
Dieser Entscheid hat Auswirkungen über den Einzelfall hinaus.
Das Areal rund um den Güterbahnhof galt lange als Zukunftsstandort mit grossem Potenzial für kreative Zwischennutzungen. In den vergangenen Jahren wurden mehrere innovative Projekte geplant, darunter eine Eventhalle in einer ehemaligen SBB-Halle oder temporäre Mikrowohnungen der Firma Blumer Lehmann.