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Stadt St.Gallen
09.04.2025
09.04.2025 10:37 Uhr

Einsprecher stoppt Nutzungserweiterung auf dem Güterbahnhofareal

Esther König und Marc Juchler
Esther König und Marc Juchler Bild: konigs.ch
Das Bundesgericht hat einem Einsprecher gegen geplante Veranstaltungen im Showroom der Konigs GmbH auf dem Güterbahnhofareal recht gegeben. Die Betreiber, Esther König und Marc Juchler, führen dort seit Jahren ein Beleuchtungsgeschäft. Sie wollten den Raum zusätzlich für kleinere Anlässe nutzen, was jedoch auf Widerstand eines einzelnen Anwohners stiess.

Seit fünf Jahren stehe das Beleuchtungsgeschäft Konigs GmbH von Esther König und Marc Juchler im Zentrum eines Rechtsstreits auf dem Güterbahnhofareal, berichtet das «St.Galler Tagblatt». Das Unternehmerpaar wollte in seinem Showroom zusätzlich private Anlässe durchführen – etwa Kunden-Events oder kleinere Veranstaltungen.

Dagegen wehrte sich ein einziger Anwohner mit juristischen Mitteln. 

Nachdem das Anliegen zuvor auf kantonaler Ebene bewilligt worden war, hat nun das Bundesgericht der Einsprache stattgegeben und das St.Galler Verwaltungsgericht wegen falscher Auslegung gerügt.

Konkret geht es um die Frage, ob die ursprüngliche Baubewilligung für den Showroom unbefristet oder lediglich für fünf Jahre erteilt worden war. Während das Verwaltungsgericht von einer unbefristeten Nutzung ausging, folgte das Bundesgericht der Argumentation des Einsprechers, wonach die Bewilligung klar befristet gewesen sei. Damit sei eine spätere Erweiterung der Nutzung – etwa für Events – nicht mehr zulässig gewesen.

Die Aktenlage lasse laut Bundesgericht keine andere Interpretation zu.

Dieser Entscheid hat Auswirkungen über den Einzelfall hinaus. 

Das Areal rund um den Güterbahnhof galt lange als Zukunftsstandort mit grossem Potenzial für kreative Zwischennutzungen. In den vergangenen Jahren wurden mehrere innovative Projekte geplant, darunter eine Eventhalle in einer ehemaligen SBB-Halle oder temporäre Mikrowohnungen der Firma Blumer Lehmann.

Bild: konigs.ch

Doch gegen all diese Projekte gingen Einsprachen ein. In der Folge wurden sie entweder stark verzögert oder ganz aufgegeben. Die Aufbruchstimmung auf dem Gelände ist weitgehend verflogen, erste Kunstschaffende haben ihre Ateliers verlassen.

Für die Betreiber der Konigs GmbH ist die Situation wirtschaftlich und emotional belastend.

Das Unternehmen beschäftigt acht Mitarbeiter, der Mietvertrag für den Standort läuft noch bis 2028. Eine kurzfristige Verlagerung ist daher nicht möglich.

Der Showroom darf zwar bis auf Weiteres für private Anlässe genutzt werden – dank aufschiebender Wirkung des laufenden Verfahrens –, doch die Unsicherheit bleibe, so das «Tagblatt» weiter.

Kritik gibt es auch an der Stadt St.Gallen, die sich trotz der angespannten Lage auf dem Areal neutral verhält.

Der Stadtrat verweist im «Tagblatt»-Artikel auf die gesetzliche Pflicht zur Einhaltung der Rechtsstaatlichkeit. Die Baubewilligungskommission sei verpflichtet, sich an formale Vorgaben zu halten. Das Recht auf Einsprache stehe jedem zu.

In diesem Fall war es ein einzelner Einsprecher, der das Projekt zu Fall brachte – ein weiterer Nachbar, der sich in der Vergangenheit gegen andere Projekte ausgesprochen hatte, ist nicht involviert.

Das Verwaltungsgericht St.Gallen muss den Fall nun nochmals prüfen und ein neues Urteil fällen. Für das Unternehmerpaar König und Juchler bleibt die Hoffnung, dass ein dauerhafter Kompromiss gefunden wird. 

Ziegler meint: Rechtsstaatlich korrekt, menschlich hingegen ...

Dass in einem Rechtsstaat wie der Schweiz jeder das Recht hat, gegen Bauvorhaben Einsprache zu erheben, ist unbestritten. Es gehört zu den Grundpfeilern einer funktionierenden Demokratie, dass auch Einzelpersonen ihre Interessen schützen dürfen – selbst gegen vermeintlich grössere Interessen.

Doch wie weit darf dieses Recht gehen?

Der Fall auf dem Güterbahnhofareal zeigt in aller Deutlichkeit, wie ein einzelner Einsprecher mit juristischem Durchhaltewillen ganze Entwicklungen blockieren kann. Was mit Aufbruch und Kreativität begann, endet in Frust, Resignation und wirtschaftlichem Schaden. Unternehmen ziehen sich zurück, Projekte werden auf Eis gelegt, Existenzen geraten unter Druck.

Dass dies alles rechtlich zulässig ist, macht es nicht weniger beschämend.

Es braucht in dieser Stadt – und darüber hinaus – dringend ein Umdenken. Mehr Miteinander statt Gegeneinander. Mehr Interesse am gemeinsamen Vorwärtskommen als am kleinlichen Beharren auf Formalien. Wer Zwischennutzungen verhindert, verhindert nicht nur kreative Ideen, sondern auch lebendige Stadtentwicklung.

Gleichzeitig stellt sich die Frage, ob das Einsprache- und Beschwerderecht nicht angepasst werden müsste. Was ursprünglich als Schutzinstrument gedacht war, verkommt zunehmend zum Instrument für persönliche Machtspiele.

Querulatorische Einsprachen blockieren Fortschritt, verhindern Lösungen und zermürben engagierte Unternehmer, die etwas bewegen wollen.

Stephan Ziegler ist Chefredaktor von stgallen24

 

stgallen24/stz.
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