Bereits Ende 2021 wurde ein erster Entwurf des Reglements präsentiert. Nachdem ein Referendum an der Unterschriftensammlung gescheitert war, wurde das Reglement im Sommer 2024 vom Stadtparlament verabschiedet. Verzögert wurde der Start durch eine Abstimmungsbeschwerde eines Taxiunternehmens.
Mit dem neuen Reglement wird der Taximarkt in St.Gallen geöffnet.
App-basierte Anbieter wie Uber dürfen künftig Fahrdienste anbieten, sofern sie eine städtische Fahr- und Fahrzeugbewilligung besitzen. Die bisherigen Einschränkungen des Marktzugangs – insbesondere die unbefristeten Standplatzbewilligungen – werden aufgehoben. Neu werden diese auf maximal sechs Jahre befristet und in einem öffentlichen Ausschreibungsverfahren vergeben.
2024 waren 133 Standplatzbewilligungen ausgestellt, obwohl nur 43 Standplätze vorhanden sind. Die neue Regelung soll für mehr Transparenz und Fairness im Wettbewerb sorgen.
Das bisherige Taxireglement stammt aus dem Jahr 1995.
Die Umsetzung des neuen Reglements soll nach den Frühlingsferien erfolgen. App-basierte Unternehmen dürfen künftig direkt Fahrten anbieten – bisher durften über entsprechende Apps nur Fahrten vermittelt werden, durchgeführt wurden sie von regulären Taxiunternehmen.
Die Stadtpolizei bleibt für die Kontrolle der Arbeits- und Ruhezeiten zuständig, der Kanton für die Überprüfung der sozialversicherungsrechtlichen Rahmenbedingungen.
In der Taxibranche wird das neue Reglement weiterhin kritisch beurteilt, insbesondere hinsichtlich Planbarkeit, Bewilligungsdauer und Wettbewerbsverzerrung. Die Stadt hat angekündigt, das Gespräch mit den Taxiunternehmen im Vorfeld der Umsetzung nochmals zu suchen.