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Kanton
07.03.2025
07.03.2025 11:38 Uhr

Mitte und SVP wollen geschlechtergetrennte Schulen retten

Flade St.Gallen
Flade St.Gallen Bild: Roger Fuchs
Am 17. Januar 2025 entschied das Bundesgericht, dass die Mädchensekundarschule St.Katharina in Wil nicht verfassungskonform sei. Dies betrifft auch die «Maitlisek» Gossau, die «Flade» St.Gallen und die «Waid» Mörschwil. Mitte und SVP sehen die Schulvielfalt gefährdet und reichen am 10. März 2025 eine Motion ein, um diese Schulen in der Kantonsverfassung abzusichern.

Mit dem Urteil vom 17. Januar 2025 hat das Bundesgericht entschieden, dass der aktuelle Betrieb der Wiler Mädchensekundarschule «Kathi» nicht verfassungskonform sei. Es ging davon aus, dass die konfessionellen Unterrichtsinhalte am Kathi eine Intensität aufwiesen, die mit dem Neutralitätsgebot für öffentliche Schulen nicht mehr vereinbar sei.

Weiter sei es nicht mit dem Gleichbehandlungsgrundsatz vereinbar, dass der Zugang ans Kathi nur Mädchen offenstehe. Festgehalten wurde schliesslich, dass in der Schweiz der Grundsatz des gemischtgeschlechtlichen Unterrichts gelte; eine Abweichung von diesem Grundsatz in allen Fächern wie am «Kathi» sei nicht verfassungskonform. 

«Weiterführung gefährdet» 

Das Urteil gefährde laut der Mitte und SVP nicht nur die Weiterführung des «Kathi», sondern auch weitere christlich-humanistisch geprägte Schulen im Kanton, die in der Bevölkerung tief verankert sind und sehr geschätzt werden. Die erwähnten Schulen verfügen heute teilweise über eine öffentlich-rechtliche Trägerschaft («Flade» St.Gallen), teilweise sind sie – wie das «Kathi» – privat organisiert («Maitlisek» Gossau, «Waid» Mörschwil).

Um den Bestand dieser Schulen langfristig zu sichern, soll auf Verfassungsebene vorgesehen werden, dass die Schulträger mit den betreffenden Schulen Verträge über die Aufnahme von Schülern ihres Gemeindegebiets abschliessen können. 

Dabei ist sicherzustellen, dass der Zugang allen Schülern offensteht, unabhängig von ihrer Religion. Zudem darf keine Verpflichtung zur Teilnahme an religiösen Unterrichtsinhalten bestehen. Damit wird den Vorgaben des Bundesgerichts Rechnung getragen. 

Verschiedene Unterrichtsformen zulässig

Die Motion Tschirky-Gaiserwald und Schmid-Buchs «Vielfalt der Schulformen respektieren und absichern» will erreichen, dass in der Kantonsverfassung explizit festgehalten wird, dass für die Oberstufenschulzeit geschlechtergetrennte Unterrichtsformen zulässig sind. Es entspreche einem breiten Konsens der Erziehungswissenschaften, dass dieser für eine gewisse Zeit positive Effekte zeige. 

Eine bundesverfassungsrechtliche Einschränkung der kantonalen Schulgesetzgebung in diesem Bereich sei nicht begründbar. Der neue Art. 89 Abs. 2bis KV wird durch die Bundesversammlung zu gewährleisten sein (Art. 51 Abs. 2 BV).

Sofern die entsprechende Gewährleistung erfolgt, ist der neue Art. 89 Abs. 2bis KV für das Bundesgericht verbindlich. Er wäre abstrakt nicht anfechtbar und könnte erst dann wieder geprüft werden, wenn das übergeordnete Recht sich weiterentwickeln würde (BGE 140 I 394 E. 9.1).

pd/tan
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