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Stadt St.Gallen
27.02.2025
27.02.2025 15:41 Uhr

Stadt St.Gallen verteidigt Temporeduktionen

Bild: Collage: stgallen24
Die Stadt St.Gallen setzt zunehmend auf Temporeduktionen in Quartieren und auf Erschliessungsstrassen. Während manche die Massnahmen kritisch sehen, betont der stv. Stadtingenieur Christian Hasler, dass das Bedürfnis aus der Bevölkerung selbst komme. Er erklärt die Entscheidungsprozesse und Möglichkeiten des Einspruchs.

Die Einführung von Tempo-30- oder gar Tempo-20-Zonen in Wohnquartieren sorgt für Diskussionen. Während verschiedene stgallen24-Leser melden, dass sie aus ihrem Umfeld keine entsprechenden Wünsche hörten, sieht die Stadtverwaltung klare Signale für ein wachsendes Bedürfnis nach verkehrsberuhigenden Massnahmen.

Wer wissen muss, wie die Stadt bei der Einführung von Temporeduktionen vorgeht, ist Christian Hasler, Bereichsleiter Verkehr und stellvertretender Stadtingenieur.

«Vor 10 bis 15 Jahren erreichten uns noch schriftliche Begehren aus Quartieren mit dem Wunsch nach Tempo 30. Heute sind solche für Tempo 20 die Regel», erläutert Hasler.

Ein solcher Vorstoss kann mittels eines Formulars eingereicht werden, mit dem mindestens 50 Prozent der Anwohner der betreffenden Strasse die Einführung von Tempo 20 fordern.

Nach Eingabe des Gesuchs wird dieses geprüft und bei Bedarf ergänzend eine Umfrage durchgeführt.

Spricht sich hier mehr als die Hälfte für die Begegnungszone aus, wird eine solche eingeführt. «Das ist ein demokratischer Prozess», betont Hasler und fordert alle Betroffenen auf, sich daran zu beteiligen.

Nicht jede Quartierstrasse eignet sich für die Umgestaltung in eine Begegnungszone. Darum hat die Stadt fünf Eignungskriterien definiert: 1. Verkehrsmenge (Auto und Lastwagen) weniger als 100 Fahrzeuge pro Stunde, 2. kein übergeordnetes3 Strassennetz, 3. kein öffentlicher Verkehr (Bus oder Appenzeller Bahn), 4. keine Veloschnellroute oder Velo-Primärroutennetz und 5. liegt innerhalb einer bestehenden Tempo-30-Zone.

Es gibt noch zwei weitere Möglichkeiten, bei denen die Stadt von sich aus Temporeduktionen einführen kann: 

«Das machen wir dann, wenn es die Sicherheit verlangt, bei Tempo 30 etwa gemäss Artikel 108 der Signalisationsverordnung, der bestimmt, unter welchen Voraussetzungen Tempi reduziert oder erhöht werden können», so Christian Hasler.

Aber auch hier werde die Verhältnismässigkeit beachtet: «Jeder Unfall ist zwar tragisch, ein Einzelfall rechtfertigt aber normalerweise eine Temporeduktion nicht.»

Eine weitere Möglichkeit ist die «Erhöhung der Lebensqualität».

Gestützt auf die Stadtklima-Initiativen, die das Stadtparlament am 2. November 2021 gutgeheissen hat, hat die Stadt den Auftrag, auch zusätzliche Begegnungszonen einzuführen. Wenn die Stadt der Ansicht ist, Temporeduktionen seien im Sinne dieser Initiativen angebracht, startet sie von sich aus Planungen in den entsprechenden Quartieren.

Auch die Reduktion der Geschwindigkeit auf Erschliessungsstrassen werde vermehrt gefordert. «Während vor 10 bis 15 Jahren die Wünsche vor allem Quartierstrassen betrafen, erreichen uns nun auch vermehrt Begehren für Erschliessungsstrassen», so Hasler. Die Stadt ermutigt Interessierte, sich aktiv in den Prozess einzubringen.

Die Stadt sieht sich daher veranlasst, auch dort verkehrsberuhigende Massnahmen zu prüfen.

Sprechen hier keine Sicherheitsgründe für eine Temporeduktion, wird wiederum die anstossende Bevölkerung schriftlich befragt – und erst, wenn die Mehrheit der Antwortenden dafür ist, wird auch die Temporeduktion vorgesehen.

Christian Hasler betont, dass nicht «jede Umfrage durchflutscht». Man müsse halt bei den Befragungen sein demokratisches Recht wahrnehmen und teilnehmen, um seine Meinung zur Einführung von Temporeduktionen einzubringen. «So hat man die Gelegenheit, auch die Verkehrspolitik mitzubestimmen.»

Die Kritik, dass die Entscheide willkürlich seien oder gezielt den motorisierten Verkehr behindern sollen, weist Hasler zurück: «Der Stadtrat entscheidet wie erläutert basierend auf verkehrstechnischen Berichten, Gutachten und den entsprechenden Planunterlagen

Für Anwohner, die mit einer Temporeduktion nicht einverstanden sind, gibt es als Ultima Ratio immer noch die üblichen Einspruchsmöglichkeiten: 

«Die Verkehrsanordnungen werden öffentlich ausgeschrieben. Dagegen können Betroffene Einsprache erheben», betont Hasler.

stgallen24/stz.
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