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26.02.2025

Zwei Tote in Altenrhein: Todesursache herausgefunden

Bild: red
Ein dramatischer Vorfall erschütterte im letzten Jahr Altenrhein, als zwei Leichen in einem Einfamilienhaus gefunden wurden. Anfangs war von einem Gewaltdelikt die Rede, doch die Ermittlungen haben nun eine andere, noch tragischere Ursache ergeben.

Am Mittwoch, 14. August 2024, kurz nach 12:20 Uhr, hat die Kantonale Notrufzentrale St.Gallen die Meldung erhalten, dass zwei Personen in einem Einfamilienhaus in Altenrhein leblos aufgefunden worden waren. Die ausgerückten Einsatzkräfte konnten nur noch den Tod der beiden im selben Haushalt gemeldeten Schweizer, eine 41-jährige Frau und ein 48-jährigen Mann, feststellen. Wir haben berichtet.

Die Staatsanwaltschaft des Kantons St.Gallen eröffnete daraufhin ein Strafverfahren. Am 27. August 2024 ergab die Obduktion, dass der Mann Suizid begangen hat, da seine Verletzungen darauf hinwiesen. Die Todesursache der Frau blieb lange unklar und wurde weiterhin untersucht. Nun wurden die Untersuchungen der Staatsanwaltschaft abgeschlossen und neue Ergebnisse liegen vor. 

Frau wurde Lokalanästhetikum zur Schmerzbehandlung injiziert

Diese haben ergeben, dass der Mann, welcher Anästhesist war, seiner Lebenspartnerin in der Vergangenheit wiederholt auf ihr Verlangen Lokalanästhetikum zur Schmerzbehandlung injiziert hatte. Bei den rechtsmedizinischen Untersuchungen der Frau wurde eine toxische Konzentration eines Lokalanästhetikums festgestellt.

In Zusammenschau mit den übrigen Ermittlungsergebnissen ist davon auszugehen, dass der Mann seiner Lebenspartnerin am Dienstagabend, 13. August 2024, ein weiteres Mal auf ihr vorgängiges Verlangen Lokalanästhetikum zwecks Behandlung von Schmerzen injiziert hat. Daraufhin ist es zu medizinischen Komplikationen gekommen.

Trotz Reanimationsversuchen ihres Lebenspartners verstarb die Frau. Es ist aufgrund der festgestellten Verletzungen davon auszugehen, dass sich der Mann anschliessend wegen dieses tragischen Ereignisses das Leben genommen hat. 

Keine strafbare Handlung einer Drittperson

Die Untersuchung hat gesamthaft keine Hinweise auf eine strafbare Handlung einer Drittperson ergeben. Das Strafverfahren wird eingestellt. Aus Pietätsgründen gegenüber den Angehörigen werden keine weiteren Auskünfte erteilt. 

pd/tan
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