Die städtische Rechtssammlung kennt laut dem Projekt Stadtstrasse weder Lenkungsmassnahmen noch Lenkungsabgaben. Erwähnungen dazu finden sich lediglich in Dokumenten wie dem Mobilitätskonzept, das jedoch nur eine Vision darstellt.
Im «Reglement für eine nachhaltige Verkehrsentwicklung» ist zwar eine Plafonierung des Verkehrsvolumens vorgesehen. Jedoch ist klar definiert, dass diese Plafonierung als Ausbau des öffentlichen Verkehrs, Fuss- und Veloverkehr vorzunehmen sei.
Lenkungsmassnahmen oder -abgaben sind nicht aufgeführt. Auch das Parkierreglement enthält keine Hinweise darauf, ob die erhobenen Gebühren über die reine Kostendeckung hinausgehen, ob sie eine Lenkungsabgabe beinhalten, wie hoch diese wäre oder wohin sie fliesst.
Gesetzliche Grundlage für höhere Parkgebühren erforderlich
Der schweizerische Preisüberwacher bestätigte auf Anfrage in seiner Stellungnahme, dass es einer gesetzlichen Grundlage bedürfe, um Parkiergebühren höher als kostendeckend festzusetzen und das Mobilitätskonzept dafür nicht ausreichend sei.
Ohne eine gesetzliche Grundlage könnten Gebühren sonst potentiell ohne transparente Kriterien angepasst werden, was zu Bedenken hinsichtlich Willkür führe.
Zitat aus der Stellungnahme des Preisüberwachers:
«Gebühren dürfen nicht willkürlich festgelegt werden, sondern müssen gewissen rechtlichen Grundsätzen genügen, die im öffentlichen Abgaberecht verankert sind. Ein zentraler Grundsatz hierbei ist das Kostendeckungsprinzip, welches besagt, dass Gebühren grundsätzlich die Kosten der entsprechenden Leistung nicht übersteigen dürfen.
Die Festsetzung von Parkgebühren, die über die blosse Kostendeckung hinausgehen, kann als eine Lenkungsabgabe ausgestaltet werden, sofern diese einer klar definierten Zweckbindung dient, wie beispielsweise der Förderung des öffentlichen Verkehrs oder der Finanzierung von Massnahmen zur Reduzierung des motorisierten Verkehrs.
Für die Einführung und Erhebung solcher Abgaben bedarf es spezifischer gesetzlicher Regelungen, die die Erhebung, Höhe und Verwendung der Lenkungsabgaben klar definieren. Ohne solche gesetzlichen Grundlagen könnten die Gebühren potenziell ohne transparente Kriterien angepasst werden, was zu Bedenken hinsichtlich der Willkür führen könnte.
Es ist fragwürdig, ob das aktuelle Parkierreglement der Stadt St.Gallen ausreichend ist, um als gesetzliche Grundlage für die Erhebung von Lenkungsabgaben zu dienen, da es keine spezifischen Bestimmungen zu deren Erhebung, Höhe oder Verwendung enthält. Das Mobilitätskonzept 2040 bietet zwar strategische Ziele und Massnahmen, ersetzt jedoch nicht die Notwendigkeit spezifischer gesetzlicher Regelungen für Lenkungsabgaben.»