In der Folge wurden die beiden Personen auf dem E-Scooter angehalten. Eine Atemalkoholmessung bei der 21-jährigen Lenkerin fiel mit 0.50 mg/l positiv aus. Ihr wurde die Weiterfahrt untersagt und sie wird angezeigt.
Die Stadtpolizei St.Gallen macht alle Verkehrsteilnehmer darauf aufmerksam, dass die Alkoholgrenze von 0.24 mg/l für alle Fahrzeuge gilt – sei es ein Auto, Fahrrad oder E-Scooter. Ebenso dürfen auch unter Einfluss anderer Substanzen keinerlei Fahrzeuge gelenkt werden.