Gleich zweimal schreibt das Ja-Komitee zum Fahrkostenabzug auf ihrem Flyer, Kantonsrat und Regierung empfählen ein Ja. Das stimme jedoch nur, was den Kantonsrat angehe, so die Gegner der Vorlage: «Die Regierung hat sich von Anfang an und bis zum Schluss ablehnend zur Gesetzesanpassung geäussert über die das Stimmvolk nun abstimmt.»
Regierung im November 2022: «Erhöhung ungerechtfertigt»
Die Regierung äusserte sich bereits beim Beginn der Diskussion ablehnend gegenüber der Gesetzesanpassung. Für die im Juni 2022 eingereichte Motion zur Erhöhung des Pendlerabzuges beantragte die Regierung am 8. November 2022 Nichteintreten.
Als Begründung gab die Regierung an, es lägen keine neuen Umstände vor, die eine Erhöhung rechtfertigen würden, und eine steuerliche Entlastung für Autofahrer widerspreche den Klimaschutzbemühungen. Zudem sollte ihrer Meinung nach die Begrenzung des Abzugs eine sinnvolle Nähe von Wohnen und Arbeiten fördern und die Gleichbehandlung von Auto- und ÖV-Pendlern wahren.
Regierung fand 6000 Franken für angemessen
Die Motion wurde jedoch im Kantonsrat gutgeheissen. Daraufhin musste die Regierung eine Vorlage ausarbeiten und schlug als Obergrenze 6000 Franken vor. Diese wurde schliesslich von der vorberatenden Kommission des Kantonsrates auf 8000 Franken erhöht. Auch gegen diese Erhöhung wehrte sich die Regierung.
Sie hält die Höhe des maximalen Fahrkostenabzugs für die Standortattraktivität für nebensächlich. Ihr zufolge wären die finanziellen Ausfälle für den Kanton und die Gemeinden höher und der Klimaschutz sowie die Förderung des öffentlichen Verkehrs geräten in den Hintergrund. Sie argumentierte mit dem laufenden Ausbau des öffentlichen Verkehrs im ländlichen Raum und der Überlastung der Strassen.