Bei den Vorsorgeeinrichtungen findet seit Jahren ein Konzentrationsprozess statt, der auch in den beiden Aufsichtsregionen der BVS und der OSTA zu beobachten ist.
Die Botschaft der Regierung zeigt auf, dass eine gemeinsame Aufsichtsregion den Aufsichtsauftrag über die Einrichtungen der beruflichen Vorsorge besser und kostengünstiger erfüllen kann als jede der beiden Aufsichtsregionen für sich.
Dabei sollen die Aufsichtsregionen ihre lokale Präsenz behalten.
Eine interkantonale Vereinbarung (Konkordat) ist eine geeignete Form, um eine gemeinsame Aufsichtsregion zu bilden. Damit können die kantonalen und regionalen Interessen bestmöglich berücksichtigt werden.
Die Staatswirtschaftliche Kommission hat die Vorlage unter dem Vorsitz von Dominik Gemperli, Goldach, beraten. Sie begrüsst, dass die beiden Stiftungsaufsichten in einer neuen öffentlich-rechtlichen Anstalt zusammengeführt werden sollen.
Die Kommission legt Wert auf eine zeitgemässe Public Corporate Governance, ein faires Gebührenmodell und befürwortet, dass der Standort St.Gallen erhalten bleibt.
Sie unterstützt den Antrag der Regierung, die BVG- und Stiftungsaufsicht zusammenzulegen und der Interkantonalen Vereinbarung über die BVG- und Stiftungsaufsicht der Kantone Zürich, Glarus, Schaffhausen, Appenzell Ausserrhoden, Appenzell Innerrhoden, St.Gallen, Graubünden, Thurgau und Tessin beizutreten.