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Stadt St.Gallen
30.10.2024

Kein generelles Verbot mehr: Neues Bettelgesetz tritt am 1. November in Kraft

Die Stadt St.Gallen hebt das allgemeine Bettelverbot auf.
Die Stadt St.Gallen hebt das allgemeine Bettelverbot auf. Bild: Symbol/pixabay
Nach einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte ist ein generelles Bettelverbot unzulässig. Das Urteil betrifft auch das Bettelverbot in der Stadt St.Gallen. Ab dem 1. November 2024 gilt nun eine neue Regelung.

Gemäss Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte verstösst ein generelles Bettelverbot, wie es auch in das Polizeireglement der Stadt St.Gallen Eingang gefunden hatte, gegen die Europäische Menschenrechtskonvention (EMRK). Am 21. Mai 2024 erliess das Stadtparlament ein neues Bettelverbot, welches nun auf den 1. November 2024 in Kraft tritt.

Kein pauschales Verbot mehr

Nach der neuen Regelung ist das Betteln nicht mehr pauschal verboten. Das neue Verbot untersagt, in organisierter Art und Weise zu betteln, andere Personen zum Betteln zu schicken sowie beim Betteln täuschende oder unlautere Methoden anzuwenden. Zudem ist es nicht erlaubt, unter Störung der öffentlichen Sicherheit, Ruhe und Ordnung im öffentlichen Raum oder an allgemein zugänglichen Orten zu betteln.

Dabei ist insbesondere verboten, in aufdringlicher oder aggressiver Weise sowie an bestimmten neuralgischen Örtlichkeiten zu betteln. Solche Örtlichkeiten sind etwa Ein- und Ausgänge von Ladengeschäften und Restaurants sowie Geld-, Zahlungs- und Fahrkartenautomaten, Haltestellen des öffentlichen Verkehrs und Märkte.

Ordnungsbusse bei Verstössen

Verstösse gegen das Verbot, in organisierter Art und Weise zu betteln, andere Personen zum Betteln zu schicken sowie beim Betteln täuschende oder unlautere Methoden anzuwenden, werden im ordentlichen Strafverfahren verfolgt. Aufdringliches oder aggressives Betteln zieht eine Ordnungsbusse von 60 Franken nach sich.

Anderweitiges verbotenes Betteln ist mit einer Ordnungsbusse von 40 Franken belegt, wobei beim Betteln an bestimmten neuralgischen Örtlichkeiten erst im Wiederholungsfall eine Ordnungsbusse ausgesprochen werden kann. Verbotenem Betteln kann im Übrigen in jedem Fall mit einer polizeigesetzlichen Wegweisung bzw. Fernhaltung begegnet werden.

Die ab 1. November 2024 geltende Verbotsregelung kann hier eingesehen werden.

Weitere Informationen zum neuen Bettelverbot können der betreffenden Vorlage ans Stadtparlament entnommen werden.

pd/jos
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