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Kanton
02.10.2024

Curaviva unterstützt Pro-Pflege-Gesetz

René Alpiger, Curaviva-Vorstandsmitglied und Direktor der Geriatrischen Klink St.Gallen
René Alpiger, Curaviva-Vorstandsmitglied und Direktor der Geriatrischen Klink St.Gallen Bild: zVg
Am 24. November 2024 entscheidet die Stimmbevölkerung des Kantons St.Gallen über das Pro-Pflege-Gesetz. Mit diesem soll eine Ausbildungsoffensive in Pflegeberufen lanciert werden. Die Curaviva St.Gallen setzt sich für ein Ja ein.

Die Curaviva St.Gallen, der Verband der Betagten- und Pflegeheime des Kantons St.Gallen, und der Berufsverband der Pflegefachfrauen und -männer (SBK) Sektion St.Gallen-Thurgau-Appenzell sind federführend bei der Gründung des Pro-Komitees des kantonalen Pro-Pflege-Gesetzes.

128 Millionen für Aus- und Weiterbildung

Im Gesetz inbegriffen sind 128 Millionen Franken für die nächsten acht Jahre, die in die Aus- und Weiterbildung der Pflegebranche investiert werden sollen. Dieser Betrag muss wegen gesetzlicher Anforderungen im Rahmen des sogenannten obligatorischen Finanzreferendums zwingend vors Volk.

Auslöser für dieses kantonale Gesetz war die Annahme der Pflegeinitiative auf eidgenössischer Ebene im Jahr 2021 und der Entscheid des Bundesrats, in der Pflegebranche eine Ausbildungsoffensive zu starten.

«Brauchen mehr hochqualifizierte Fachkräfte»

«Weil die Pflegebranche systemrelevant ist und die Zahl der Pflegebedürftigen stetig zunimmt, ist es nötig, Fachkräfte nachzuziehen und der Abwanderung in andere Branchen vorzubeugen», sagt René Alpiger, Sprecher des Pro-Komitees, Curaviva-Vorstandsmitglied und Direktor der Geriatrischen Klink St.Gallen.

Alpiger hatte einst selbst als Pflegefachperson eine berufliche Karriere im Gesundheitsbereich eingeschlagen. Er betont: «Wir brauchen mehr hochqualifizierte Fachkräfte, um die Qualität der Pflege langfristig zu sichern. Das ‹Pro-Pflege-Gesetz› ist der richtige Schritt in diese Richtung.» In den letzten Jahren seien Lücken mit Pflegfachkräften aus dem Ausland gefüllt worden.

Mehr Fachkräfte aus dem Inland

«Dieses Potenzial ist nun erschöpft, darum müssen wir selber mehr in die Ausbildung und zukünftige Pflegende investieren», findet Tanja Gabathuler vom SBK. Die Arbeitgeber seien in der Pflicht, ist sich Alpiger bewusst: «Die Pflegebranche verpflichtet sich, genügend Ausbildungsplätze zur Verfügung zu stellen.» 

Auf der Arbeitnehmerseite dürften beitragsberechtigte Studenten mit namhaften Ausbildungsbeiträgen rechnen, die direkt vom Kanton ausbezahlt würden. Ausserdem erhielten Ausbildungsverbünde und höhere Fachschulen Beiträge.

Gelder gezielt in Bildung investieren

Alpiger findet es wichtig, dass die 128 Millionen Franken nicht im Giesskannenprinzip verwendet werden: «Die Rahmenbedingungen sind klar, damit Institutionen in der Gesundheitsversorgung motiviert sind, ihre Mitarbeitenden zu fördern. Für Studenten sind pro Ausbildungsjahr 20'000 bis 30'000 Franken vorgesehen. Wiedereinstiegskurse werden bis zum Betrag von 4000 Franken voll übernommen.»

Unter bestimmten Bedingungen könnten Unterstützungsbeiträge des Kantons aber auch zurückgefordert werden: Dann etwa, wenn eine Pflegefachperson nicht zwei Jahre im Beruf tätig bleibt. Damit sei gesichert, dass die Gelder auch gut und nachhaltig investiert sind.

Für Wiedereinsteiger attraktiv

Mit den im Gesetz vorgesehenen Massnahmen könne die Motivation für den Quer- oder Wiedereinstieg gefördert werden, sagt Alpiger anhand eines konkreten Beispiels. Gerade der Beitrag für einen Wiedereinstieg sei besonders vielversprechend: «Die Unterstützung beim Wiedereinstieg eröffnet beispielsweise Frauen, die wegen der Mutterschaft einige Jahre ausgesetzt haben, neue Perspektiven, um eine gut bezahlte Arbeitsstelle zu finden.»

pd/jos
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