Am 6. August 2024 verursachte Valentin Aggeler während der Freizeit einen Selbstunfall mit seinem privaten Auto. Eine durchgeführte Atemalkoholmessung ergab einen positiven Wert. Dadurch entstand der Verdacht des Fahrens in fahrunfähigem Zustand.
Seit diesem Unfall befindet er sich im Krankenstand; die Gründe hierfür sind persönlicher Natur.
Kanton begrüsst Rücktritt
Das Sicherheits- und Justizdepartement und Valentin Aggeler standen auch nach dem Unfallereignis trotz Krankheit im engen Austausch. Den Entscheid von Valentin Aggeler, sich per Ende Januar 2025 vorzeitig pensionieren zu lassen, begrüsst das Sicherheits- und Justizdepartement.
Aggeler wird nicht mehr in den Polizeidienst zurückkehren. Das Sicherheits- und Justizdepartement dankt ihm für seinen «unermüdlichen Einsatz während über 40 Jahren für die Sicherheit der St.Galler Bevölkerung».
Daten der Blut- und Urinprobe geheimgehalten
Am 17. September 2024 ist dem Sicherheits- und Justizdepartment – gestützt auf ein bei der zuständigen Staatsanwaltschaft eingereichtes Akteneinsichtsgesuch – das Ergebnis der Blut- und Urinprobe zur Kenntnis gebracht worden. Das Gutachten des Instituts für Rechtsmedizin des Kantonsspitals St.Gallen ist Gegenstand des Strafverfahrens.
Um ein faires Strafverfahren sicherzustellen, wird der Blutalkoholwert vom Sicherheits- und Justizdepartement nicht kommuniziert. Fahren in angetrunkenem Zustand ist kein Kavaliersdelikt.
2,05 Promille
Auf Nachfrage des «Blick» rückte die Staatsanwaltschaft St.Gallen nun am Freitag, 4. Oktober 2024 den Strafbefehl heraus. Aggeler sei mit 2,05 Promille im Blut unterwegs gewesen. Er kassiert nun eine Busse von 5400 Franken plus Verfahrenskosten von 1650 Franken. Insgesamt kostet den Chef der Regionalpolizei das Vergehen rund 8650 Franken. Im Wiederholungsfall innert zwei Jahren muss er gar 20'000 Franken bezahlen.
Der Strafbefehl für Aggeler wurde vorerst nicht auf der Liste für die Medien freigegeben. Die Staatsanwaltschaft teilte dem «Blick» mit, die bearbeitende Person habe nicht die nötigen Befugnisse für den Fall gehabt. Es handle sich um einen technischen Fehler.
Strafanzeige wegen Leaks eingereicht
Im Laufe des Verfahrens sind auch interne und geheime Informationen der Kantonspolizei an die Öffentlichkeit gelangt. Die Kantonspolizei hat diesbezüglich Strafanzeige gegen Unbekannt eingereicht.
Für das Sicherheits- und Justizdepartement steht die Sicherheit der Bevölkerung an oberster Stelle. Die Führung der Regionalpolizei ist durch die beiden Stellvertreter sichergestellt.