Seit 1. Januar 2021 bestimmt das neue Bundesgesetz über das öffentliche Beschaffungswesen, dass nicht mehr das «wirtschaftlich günstigste» sondern das «vorteilhafteste» Angebot den Zuschlag bekommen soll. Auch der Kanton St.Gallen hat am 1. Juni 2023 mit dem Beitritt zur Interkantonalen Vereinbarung über das öffentliche Beschaffungswesen (IVöB) die Bestimmungen in Kraft gesetzt.
Hilfsmittel für Einkäufer und Anbieter
Die Gemeinde Gaiserwald erlässt nun einen Leitfaden zur Beschaffung auf nachhaltiger Grundlage. Mit Einkaufsempfehlungen wollen sie den Verantwortlichen ein praktisches Hilfsmittel zur Verfügung stellen. Damit soll der Preiswettbewerb gemildert und Nachhaltigkeit und Qualität im Beschaffungswesen gefördert werden. Die Gemeinde Gaiserwald will so eine «Vorbildfunktion übernehmen».
Die neue Richtlinie soll aber nicht nur die Einkäufer unterstützen, sondern dient auch den Anbietern dazu, sich über die nachhaltigen Grundsätze, nach denen die Gemeinde Beschaffungen tätigt, zu informieren.
Grundsätze für verschiedene Bereiche
Folgende Bereiche sind in den Einkaufsempfehlungen festgehalten:
- Ausrüstung Turnhallen/Spielzeug/Spielmaterial (innen)/Outdoor- und Spielgeräte (aussen)
- Bekleidung/Textilien
- Blumenschmuck
- Mobiliar
- Fahrzeuge
- Gartengeräte/Werkzeuge
- Handseifen
- Innenbeleuchtung
- IT-Geräte
- Lebensmittel
- Natursteine
- Papierprodukte
- Reinigung
- Schreibwaren/Bürobedarf
Für jeden Bereich werden Grundsätze formuliert, die bei den zukünftigen Einkäufen zu berücksichtigen sind.