«Natürlich müssen wir der Biodiversität Sorge tragen. Doch eine Verfassungsänderung, wie sie die Biodiversitätsinitiative fordert, ist dafür nicht erforderlich. Bereits heute verlangt Artikel 2 der Bundesverfassung Massnahmen, um die natürlichen Ressourcen nachhaltig zu schützen.
Seit 2012 verfügt die Schweiz über eine Biodiversitätsstrategie, die in zehn strategischen Zielen die Schwerpunkte des Engagements des Bundes zur Erhaltung der Artenvielfalt, der Ökosysteme und der genetischen Vielfalt festlegt. Im Jahr 2017 hat der Bundesrat diese Strategie durch einen Aktionsplan konkretisiert. Das ist nötig und wichtig.
Die Biodiversitätsinitiative will aber auch Kulturdenkmäler, Ortsbilder etc. als praktisch unantastbare Schutzobjekte deklarieren. Das ist ein Vermischen von Heimatschutz und Biodiversität. Deshalb ein Nein zu dieser Initiative.»