Am 27. Juni 2024 informierte die Gemeinde Mörschwil, dass gegen den Zonenplan und das Baureglement der Gemeinde das Referendum ergriffen wurde. Die vierzigtägige Frist zur Unterschriftensammlung lief vom 1. Juli bis 9. August 2024.
Nur drei gültige Unterschriften
Laut der Gemeindeordnung ist für das Zusammenkommen eines fakultativen Referendums ein Zehntel der Stimmberechtigten vonnöten, aktuell also 265. Am 9. August 2024 wurden die Unterschriftenlisten bei der Gemeinderatskanzlei eingereicht. Unterschrieben hatten jedoch nur sechs Personen.
Von diesen sechs Unterschriften waren drei auch noch ungültig, da eine Liste zu spät eingereicht wurde. Statt der nötigen 265 trafen also nur drei gültige Unterschriften ein. Das Referendum ist daher nicht zustande gekommen.