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Teufen AR
02.07.2024
02.07.2024 09:40 Uhr

Nach Klage: Schiesssportzentrum Teufen zahlt Gemeinde Geld zurück

Nach jahrelanger Fehde haben die beiden Parteien eine Einigung erzielt. V.l.n.r.: Gemeindepräsident Reto Altherr, Gemeinderat Urs Spielmann, Heinz Bolliger und Heinz Rusch (beides Vertreter der Genossenschaft Schiesssportzentrum Teufen).
Nach jahrelanger Fehde haben die beiden Parteien eine Einigung erzielt. V.l.n.r.: Gemeindepräsident Reto Altherr, Gemeinderat Urs Spielmann, Heinz Bolliger und Heinz Rusch (beides Vertreter der Genossenschaft Schiesssportzentrum Teufen). Bild: zVg
Seit Jahren bestanden unterschiedliche Auffassungen zwischen der Gemeinde Teufen und der Genossenschaft des SSZ über den Saldo verschiedenster finanzieller Vorgänge. Die Gemeinde hatte auf dem Rechtsweg eine offene Forderung eingefordert. Nun konnte diesbezüglich eine Einigung gefunden und die Situation geklärt werden – auf die Gerichtsverhandlung wird verzichtet.

Die Reibereien zwischen der Gemeinde und dem Schiesssportzentrum Teufen (SSZ) entstanden aufgrund der langen und komplexen Entstehungsgeschichte des SSZ. Die Höhe des geschuldeten Betrages war Gegenstand der Diskussionen.

Zahlung von 90'000 Franken

Von Seiten der Gemeinde Teufen wurde vor einiger Zeit eine offene Forderung gegenüber dem SSZ auf dem Rechtsweg eingefordert. Nun hat das SSZ mit einer Zahlung von 90'000 Franken jenen Teil der Forderung beglichen, über den sich die beiden Parteien einig waren. Aufgrund der langen und komplexen Entstehungsgeschichte des SSZ bestanden unterschiedliche Auffassungen über die genaue Höhe des geschuldeten Betrages.

Im Weiteren sind sich die Parteien über die Höhe der verbleibenden Darlehensschuld des SSZ gegenüber der Gemeinde Teufen einig geworden und haben deren Amortisation für die Zukunft klar geregelt. Gleichzeitig wird in gegenseitiger Übereinstimmung die Reduktion der Restbaurechtsdauer von derzeit noch 88 Jahren auf 60 Jahre in die Wege geleitet.

Keine Gerichtsverhandlung

Vor diesem Hintergrund sind die beiden Parteien einvernehmlich zum Schluss gekommen, auf die am 11. Juli 2024 vorgesehene Hauptverhandlung im Kantonsgericht in Trogen zu verzichten.

Mit den getroffenen Massnahmen und der damit verbundenen Bereinigung der unklaren Situation kann das SSZ seine künftige Tätigkeit auf einer geklärten Grundlage ohne «ungeregelte Altlasten» fortführen.

Sodann hat das SSZ das Leitungsteam verbreitert und Herrn Martin Gretler aus Bazenheid, Bereichsleiter Nachwuchs beim St.Galler Kantonalschützenverband, neu als Vizepräsident in den Vorstand gewählt.

pd/jos
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