Fördervolumen hat stark zugenommen
Bis Ende 2023 wurden rund 380 PV-Anlagen mit total ca. 2,7 Millionen Franken gefördert. Die Förderbeträge haben sich von 0,45 Millionen im Jahr 2021 auf 0,9 Millionen im Jahr 2022 verdoppelt. Im Jahr 2023 wurden mit 1,4 Millionen nochmals über 50 Prozent mehr ausbezahlt als im Vorjahr.
Im ersten Quartal 2024 wurden bereits 0,6 Millionen an Förderbeitragen für 70 PV-Anlagen ausbezahlt. Hochgerechnet auf das ganze Jahr ist mit einem Förderbetrag von über 2 Millionen auszugehen. Der Energiefonds weist einen jährlichen Gesamtertrag von rund 3,8 Millionen auf. Der Fondsbestand betrug Ende 2023 2,9 Millionen.
PV-Anlagen sind wirtschaftlich
Die Amortisationszeit von PV-Anlagen liegt zu den heutigen, jedoch für die Zukunft nicht voraussehbaren, Strompreisen und Rückliefertarifen und mit dem Förderbeitrag des Bundes bei zwischen 10 und 15 Jahren. PV-Anlagen sind somit bei einer Lebensdauer von 25 Jahren wirtschaftlich.
Daher wird der Förderbetrag für PV-Anlagen per 1. Januar 2025 auf die Hälfte reduziert, bzw. für eigenverbrauchsoptimierte Anlagen aufgehoben. Photovoltaikanlagen gelten als eigenverbrauchsoptimiert, wenn zum Zweck der Erhöhung der Wirtschaftlichkeit nur ein Teil der für die PV-Anlage vorgesehene Dachfläche mit PV-Modulen belegt wird.
Übergangslösung für Anlagen, die bis 31. Dezember 2024 eingereicht werden
PV-Anlagen können erst nach der Inbetriebnahme zur Förderung angemeldet werden. Je nach Anlage, Verfügbarkeit des Materials und der personellen Ressourcen, kann die Realisierung mehrere Monate dauern. Daher gibt es eine Übergangslösung.
St.Galler, die im Jahr 2024 eine PV-Anlage planen, und bis zum 31. Dezember 2024 ein Bauprojekt beim Amt für Baubewilligungen einreichen (mit dem Formular für Solaranlagen), erhalten eine Zusage für 100 Prozent des Förderbeitrages, auch wenn die Anlage erst im Jahr 2025 bewilligt oder in Betrieb genommen wird. Die Auszahlung des Förderbeitrages erfolgt nach Inbetriebnahme der PV-Anlage.