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Stadt St.Gallen
13.05.2024
13.05.2024 09:16 Uhr

Zoff um Tempo 30 – Kanton und Stadt nicht einig

Der Kanton St.Gallen möchte kein Tempo 30 in der St.Galler Innenstadt. Der Stadtrat hält dagegen.
Der Kanton St.Gallen möchte kein Tempo 30 in der St.Galler Innenstadt. Der Stadtrat hält dagegen. Bild: pixabay.com
Für den Kanton St.Gallen ist das «Konzept Temporegime» ist vom Tisch. Letzten Sommer wurde bereits entschieden, auf der Ost-West-Hauptverkehrsachse auf Tempo 30 zu verzichten. Eine Prüfung des Kantons zeigte, dass das Konzept ohne die Ost-West-Achse nicht sinnvoll umgesetzt werden kann. Die Stadt ist hier jedoch anderer Meinung.

Kanton und Stadt St.Gallen haben 2022 das «Konzept Temporegime Stadt St.Gallen» für die Einführung von Tempo 30 in der Stadt St.Gallen erarbeitet und vorgestellt. Die Rückmeldungen in der Vernehmlassung zum Konzept fielen grossenteils sehr kritisch aus.

Aufsplitterung von Abschnitten sinnlos

Deshalb entschied die Regierung im Sommer 2023, auf die Einführung von Tempo 30 auf der Ost-West-Hauptverkehrsachse (Zürcher Strasse-Rosenbergstrasse-Unterer Graben-Torstrasse-Rorschacher Strasse) zu verzichten.

Tempo 30 sollte zunächst in der Nacht, später auch tagsüber auf stark lärmbelasteten Abschnitten gelten. Das Konzept ging von einem zusammenhängenden Gebiet aus.

Durch den Wegfall der Hauptverkehrsachse wird das Gebiet in einzelne kleine Strassenabschnitte aufgesplittert. Damit ist für den Kanton keine sinnvolle Einführung von Tempo 30 im Sinne des Konzepts mehr möglich. Das Projekt wird daher seitens Kanton beendet.

Übergangsregelung zur Einführung von Tempo 30

Zwei Vorstösse im Kantonsrat haben die Ausgangslage zusätzlich verändert: In der Septembersession 2023 ergänzte der Rat das 18. Strassenbauprogramm für die Jahre 2024 bis 2028. Lärmsanierungen an Staatsstrassen und Gemeindestrassen erster Klasse sollen durch raumplanerische Massnahmen sowie den Einbau lärmarmer Beläge erfolgen. Auf Tempo 30 sei zu verzichten.

Gemäss einer zeitgleich überwiesenen Motion soll Tempo 30 auf Kantonsstrassen generell nur in Ausnahmefällen signalisiert werden dürfen. Bis zur Umsetzung dieser Motion gilt kantonsweit und somit auch für die Stadt St.Gallen die Übergangsregelung: Das Tiefbauamt beurteilt jedes einzelne Gesuch um Einführung von Tempo 30 individuell.

Nur wenn ein Gutachten untermauert, dass die Temporeduktion die einzig mögliche Massnahme zur Gewährleistung der Verkehrssicherheit ist, wird das Tiefbauamt im Ausnahmefall Tempo 30 auf einer Kantonsstrasse zulassen. Die Einführung von Tempo-30-Strassenabschnitten aus Lärmschutzgründen ist derzeit nicht bewilligungsfähig.

Stadtrat nicht einverstanden

Der Stadtrat nimmt den Entscheid der Kantonsregierung zur Kenntnis. Er hat jedoch zu diesem Thema eine andere Haltung, da durch den Verkehr auf den Hauptachsen die Bewohner grossen Lärmbelastungen ausgesetzt sind.

Aus Sicht des Stadtrates stellt das Konzept «Temporegime Stadt St.Gallen» eine gute Grundlage dar, die Anforderungen an den Lärmschutz auf Gemeindestrassen 1. Klasse und auf Kantonsstrassen zu erfüllen. Die konkrete Umsetzung muss dabei aufgrund der ortsspezifischen Gegebenheiten situativ erfolgen.

«Stadttempo 30» auf Gemeindestrassen wird weiterverfolgt

Der Stadtrat erachtet Temporeduktionen als geeignetes Mittel, den Lärm zu reduzieren und die Sicherheit zu erhöhen. Er bekennt sich auch weiterhin zu Tieftempogebieten und setzt sich dafür ein, dass Tempo 30 auf dem Gemeindestrassennetz zur Anwendung kommt.

Die Stadt St.Gallen wird das Konzept zur Lärmsanierung auf Gemeindestrassen vorantreiben. Zudem sind weitere Tempo-30-Abschnitte aus Sicherheitsgründen in Planung. Auf Quartierstrassen werden neben Tempo-30-Zonen auch punktuell Begegnungszonen vorgesehen.

pd/jos
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