«Am 1. Januar 2024 trat das Bundesgesetz über den Einsatz elektronischer Mittel zur Erfüllung von Behördenaufgaben (EMBAG) in Kraft. Es soll die Rechtsgrundlage für eine wirkungsvolle digitale Transformation der Bundesverwaltung und für die staatsebenenübergreifende Zusammenarbeit auf dem Gebiet des E-Government liefern.
Föderalismus schafft Probleme
Das Gesetz sieht u.a. vor, dass der Bund im Bereich des E-Government Vereinbarungen mit anderen Gemeinwesen abschliessen kann oder gemeinsame Organisationen geschaffen werden können (Art. 4 f.). Auch Finanzhilfen können, mitunter an Kantone, geleistet (Art. 7) sowie Services bereitgestellt werden (Art. 11). Allerdings kann der Bund der Interoperabilität dienende technische, organisatorische und prozedurale Standards nur für die Bundesbehörden verbindlich erklären (Art. 12). Die Kantone sind hingegen frei, von diesen Standards abzuweichen und eigene (auch mit anderen Kantonen und dem Bund inkompatible) Services zu etablieren.
Dass dies zu Problemen führt, zeigte jüngst die fehlerhafte Errechnung der Ergebnisse der eidgenössischen Wahlen, die u.a. darauf zurückzuführen war, dass die Kantone Daten in 13 verschiedenen Standards übermittelten. Derartige föderalistische Absurditäten sind zahlreich und widersprechen nicht nur dem Ziel der Interoperabilität, erschweren die Zusammenarbeitet und schaden der Nutzerfreundlichkeit. Vor allem widersprechen sie der im selben Gesetz verankerten Vorgabe, dass Bund und Kantone für die Jahre 2024-2027 eine gemeinsame Agenda zur Förderung digitaler Infrastrukturen für die öffentliche Verwaltung verfolgen.
Standardisierung umsetzen
Soll das Ziel einer bürgerfreundlichen, leistungsstarken und effizienten digitalen Verwaltung erreicht werden, dürfen Behörden nicht einem unpraktikablen Föderalismus verhaftet bleiben. Die technologische Entwicklung schreitet rasch voran und die digitale Transformation stellt für die öffentliche Hand zugleich sowohl eine grosse Chance als eine grosse Herausforderung dar.
Nur wenn Ressourcen und Kräfte gebündelt werden, können die strategischen Ziele erreicht werden. Standardisierung ist deshalb dringend nicht nur zu fördern, sondern für alle Akteure verbindlich umzusetzen.