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Kanton
20.02.2024
21.02.2024 11:16 Uhr

Politiker wollen digitale Transormation angehen

Raphael Frei, Kantonalpräsident und Kantonsrat FDP.Die Liberalen St.Gallen
Raphael Frei, Kantonalpräsident und Kantonsrat FDP.Die Liberalen St.Gallen Bild: zVg
Der Kantonalpräsident der FDP St.Gallen, Raphael Frei, hat mit SP-Kantonsrätin und Vize-Fraktionspräsidentin Monika Simmler ein Standesbegehren zur digitalen Transformation eingereicht. Sie fordern darin die Festlegung von Standards durch eine Bundesstelle.

«Am 1. Januar 2024 trat das Bundesgesetz über den Einsatz elektronischer Mittel zur Erfüllung von Behördenaufgaben (EMBAG) in Kraft. Es soll die Rechtsgrundlage für eine wirkungsvolle digitale Transformation der Bundesverwaltung und für die staatsebenenübergreifende Zusammenarbeit auf dem Gebiet des E-Government liefern.

Föderalismus schafft Probleme

Das Gesetz sieht u.a. vor, dass der Bund im Bereich des E-Government Vereinbarungen mit anderen Gemeinwesen abschliessen kann oder gemeinsame Organisationen geschaffen werden können (Art. 4 f.). Auch Finanzhilfen können, mitunter an Kantone, geleistet (Art. 7) sowie Services bereitgestellt werden (Art. 11). Allerdings kann der Bund der Interoperabilität dienende technische, organisatorische und prozedurale Standards nur für die Bundesbehörden verbindlich erklären (Art. 12). Die Kantone sind hingegen frei, von diesen Standards abzuweichen und eigene (auch mit anderen Kantonen und dem Bund inkompatible) Services zu etablieren.

Dass dies zu Problemen führt, zeigte jüngst die fehlerhafte Errechnung der Ergebnisse der eidgenössischen Wahlen, die u.a. darauf zurückzuführen war, dass die Kantone Daten in 13 verschiedenen Standards übermittelten. Derartige föderalistische Absurditäten sind zahlreich und widersprechen nicht nur dem Ziel der Interoperabilität, erschweren die Zusammenarbeitet und schaden der Nutzerfreundlichkeit. Vor allem widersprechen sie der im selben Gesetz verankerten Vorgabe, dass Bund und Kantone für die Jahre 2024-2027 eine gemeinsame Agenda zur Förderung digitaler Infrastrukturen für die öffentliche Verwaltung verfolgen.

Standardisierung umsetzen

Soll das Ziel einer bürgerfreundlichen, leistungsstarken und effizienten digitalen Verwaltung erreicht werden, dürfen Behörden nicht einem unpraktikablen Föderalismus verhaftet bleiben. Die technologische Entwicklung schreitet rasch voran und die digitale Transformation stellt für die öffentliche Hand zugleich sowohl eine grosse Chance als eine grosse Herausforderung dar.

Nur wenn Ressourcen und Kräfte gebündelt werden, können die strategischen Ziele erreicht werden. Standardisierung ist deshalb dringend nicht nur zu fördern, sondern für alle Akteure verbindlich umzusetzen.

SP-Kantonsrätin und Vize-Fraktionspräsidentin Monika Simmler Bild: zVg

Harmonisierung der Prozesse

Standards erleichtern die Zusammenarbeit, vereinfachen technische Lösungen und reduzieren Kosten. In diesem Sinne wurde die Organisation ‹Digitale Verwaltung Schweiz›, an der Bund, Kantone und Gemeinden beteiligt sind, mit der Aufgabe betraut, die Standardisierung und Harmonisierung der Prozesse zu fördern. Dies ist zu begrüssen, lässt allerdings nach wie vor viel Raum für abweichende Vorgehensweisen.

Dies birgt die Gefahr, dass Kantone oder Regionen für sich auch fortan eigene Lösungen entwickeln. Kantonsgrenzen sowie Grenzen zwischen den Staatsebenen bleiben damit digital ‹unüberbrückbar› und Ressourcen werden in die Bearbeitung von Schnittstellenproblemen investiert, anstatt die Qualität der Services zu verbessern. Das Ideal eines ‹One-Stop Government› rückt zudem in weite Ferne.

Möchte die Schweiz die digitale Transformation des Service Public ernsthaft und zukunftsträchtig angehen, geht dies nur geeint, d.h. mit einem einheitlichen Vorgehen. Standardisierung ist dafür unabdingbar.

Standesinitiative

Das Präsidium wird eingeladen, bei der Bundesversammlung eine Standesinitiative mit folgendem Inhalt einzureichen:

Der Kantonsrat lädt die Bundesversammlung ein, dahingehend tätig zu werden, dass eine Bundesstelle (z.B. die Bundeskanzlei) technische, organisatorische und prozedurale Standards festlegen kann, welche die Nutzerfreundlichkeit, Sicherheit, Qualität des Datenmanagements und Interoperabilität von elektronischen Services verbessern. Die Standards können für die Verwaltungen des Bundes, der Kantone, der Gemeinden und für mit öffentlichen Aufgaben betraute Dritte für verbindlich erklärt werden. Die Setzung von Standards, die für die Kantone und Gemeinden verbindlich sind, bedarf der Zustimmung der Organisation ‹Digitale Verwaltung Schweiz›.»

pd/jos
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